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Das Kreditlimit, auch als Kreditrahmen- Kreditgrenze oder Kreditlinie bezeichnet, benennt
den maximalen Kreditbetrag, den der Kreditnehmer seitens des kreditgebenden Institutes zur
Verfügung gestellt bekommt. Das Kreditlimit kann seitens des Kreditgebers sowohl als vertraglich
vereinbart festgelegt werden, aber auch als geduldet.
Beispiel: Das Kreditlimit für den Privatkunden definiert sich in der Mehrzahl über den
Dispositionskredit. Der Kontoinhaber erhält seitens der Bank ein Kreditlimit auf sein Girokonto
eingeräumt. Das Kreditlimit beträgt meist 1-3 Monatsgehälter und wird vertraglich zwischen
Kreditnehmer und Kreditnehmer festgehalten. Nehmen wir an, der Kreditnehmer verdient bei einer guten
Bonität monatlich 1.500,00 Euro netto. Seine Bank räumt ihm ein Kreditlimit in Höhe von
4.500,00 Euro als Dispositionskredit ein. Über den Dispositionskredit wird ein Kreditvertrag
von beiden Seiten unterzeichnet. Nun überzieht der Kreditnehmer in einem Monat sein Girokonto mit
5.000,00 Euro. Bei den 500,00 Euro, die er zusätzlich in Anspruch nimmt, handelt es sich um eine
so genannte geduldete Überziehung.
Diese geduldete Überziehung wird auch als geduldetes Kreditlimit bezeichnet. Der Kreditnehmer
hat für die Inanspruchnahme seines Kreditlimits Zinsen zu zahlen. Die Zinsen werden nur für den
Kreditbetrag erhoben, der tatsächlich genutzt wurde. Sonstige Gebühren fallen im Privatkundengeschäft
in der Regel nicht an.
Neben dem Kreditlimit auf dem Girokonto,
erhält der Kreditnehmer außerdem ein Kreditlimit in Zusammenhang mit dem Besitz einer Kreditkarte. Das
Kreditlimit der Kreditkarte kann für einen gewissen Zeitraum eine zusätzliche Liquidität darstellen.
Sobald der genutzte Betrag in Rechnung gestellt wird, muss der Kreditnehmer hierfür
Zinsen zahlen. Zuvor kann der Kreditkarteninhaber
bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe mit dem Kreditlimit disponieren.
Das Kreditlimit für gewerbliche Kunden ist mit einem etwas höheren Aufwand und in der Regel mit einer
Bearbeitungsgebühr verbunden. Häufig erheben Banken bis zu 1% des Kreditlimits als Bearbeitungsgebühr,
die jährlich entrichtet werden muss. Das Kreditlimit für Geschäftskunden wird meist im Rahmen eines
Kontokorrentkredites oder Avalkredites eingeräumt.
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