Kreditlexikon

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Kreditgeber


Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die laut Gesetzgeber als Darlehensgeber und umgangssprachlich auch als Gläubiger bezeichnet wird. Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen Kredit. Der Kredit wird in sehr vielen Lebenssituationen vergeben, in einigen Fällen auch ohne dass es dem Kreditnehmer wirklich bewusst ist. Kreditgeber ist auch, wer Spareinlagen oder andere Bankguthaben besitzt, da in diesem Fall der kontoführenden Bank ein Kredit gewährt wird. Aber auch Leistungen gegen Vorkasse oder Leistungen gegen Anzahlung stellen einen Kredit dar, da in diesem Fall zunächst die Geldleistung erbracht wird und der Zeitpunkt der Lieferung erst später erfolgt.

Als gewerbliche Kreditgeber gelten Banken und Sparkassen, sie unterliegen der Aufsicht und Genehmigung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Werden gewerbliche Kredite ohne die Genehmigung der BaFin vergeben, gilt dies als Straftatbestand. Kredite unter Privatpersonen, die keinerlei gewerbliche Absichten verfolgen, bedürfen keiner Schriftform und können mündlich vereinbart werden. In allen anderen Fällen muss ein schriftlicher Kreditvertrag abgeschlossen werden, der mindestens die Kreditsumme, den Rückzahlungszeitraum sowie den Zinssatz und die Personalien des Kreditgebers und Kreditnehmers beinhalten.

Die Pflichten des Kreditgebers bestehen im Wesentlichen:

  • in der Auszahlungspflicht des Kredites

  • der Erläuterungspflicht

  • der Beratungspflicht

Die Beratungspflicht des Kreditgebers ist erst seit dem Jahr 2009 gesetzlich festgelegt. Die Beratungspflicht des Kreditgebers besteht im Wesentlichen in der Aufklärung der einzelnen Vertragsbestimmungen, so dass der Kreditnehmer diese angemessen verstehen kann. Das Kreditrisiko ist das größte Risiko des Kreditgebers. Der Kreditgeber deckt das Kreditrisiko zunächst durch die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ab. Weiterhin sind aber auch Restschuldversicherungen oder andere Sicherungsübereignungen möglich und gebräuchlich.

Relativ neu sind Peer-to-Peer Kreditgeber, so genannte Kreditmarktplätze. In diesem Fall sind Kreditgeber Privatpersonen, die anderen Personen oder Unternehmern Kredite gewähren.



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