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Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die laut Gesetzgeber als Darlehensgeber
und umgangssprachlich auch als Gläubiger bezeichnet wird. Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen
Kredit. Der Kredit wird in sehr vielen Lebenssituationen vergeben, in einigen Fällen auch ohne dass es dem
Kreditnehmer wirklich bewusst ist. Kreditgeber ist auch, wer Spareinlagen oder andere Bankguthaben besitzt,
da in diesem Fall der kontoführenden Bank ein Kredit gewährt wird. Aber auch Leistungen gegen Vorkasse oder
Leistungen gegen Anzahlung stellen einen Kredit dar, da in diesem Fall zunächst die Geldleistung erbracht wird
und der Zeitpunkt der Lieferung erst später erfolgt.
Als gewerbliche Kreditgeber gelten Banken und Sparkassen, sie unterliegen der Aufsicht und
Genehmigung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Werden gewerbliche Kredite ohne
die Genehmigung der BaFin vergeben, gilt dies als Straftatbestand. Kredite unter Privatpersonen, die keinerlei
gewerbliche Absichten verfolgen, bedürfen keiner Schriftform und können mündlich vereinbart werden. In allen
anderen Fällen muss ein schriftlicher Kreditvertrag abgeschlossen werden, der mindestens die Kreditsumme,
den Rückzahlungszeitraum sowie den Zinssatz und die Personalien des Kreditgebers und Kreditnehmers beinhalten.
Die Pflichten des Kreditgebers bestehen im Wesentlichen:
in der Auszahlungspflicht des Kredites
der Erläuterungspflicht
der Beratungspflicht
Die Beratungspflicht des Kreditgebers ist erst seit dem Jahr 2009 gesetzlich festgelegt. Die Beratungspflicht
des Kreditgebers besteht im Wesentlichen in der Aufklärung der einzelnen Vertragsbestimmungen, so dass der
Kreditnehmer diese angemessen verstehen kann. Das Kreditrisiko
ist das größte Risiko des Kreditgebers. Der Kreditgeber deckt das Kreditrisiko zunächst durch die Prüfung
der wirtschaftlichen Verhältnisse ab. Weiterhin sind aber auch Restschuldversicherungen oder andere
Sicherungsübereignungen möglich und gebräuchlich.
Relativ neu sind Peer-to-Peer Kreditgeber, so genannte Kreditmarktplätze. In diesem Fall sind Kreditgeber
Privatpersonen, die anderen Personen oder Unternehmern Kredite gewähren.
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