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Das Wort Kredit oder die Mehrzahl Kredite wurde aus dem französischen und italienischen Sprachgebrauch
aus crédit und credito gebildet und bedeutet im Allgemeinen Glaube und Vertrauen. Im Finanzwesen
bezeichnet das Wort Kredit die Gebrauchsüberlassung von Geld oder vertretbaren Wertsachen. Die
Gebrauchsüberlassung im Sinne eines Kredites erfolgt in der Regel immer über einen festgelegten
Zeitraum und ist mit der Zahlung von Zinsen verbunden.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Privatkrediten und Bankkrediten. In der Kategorie
Bankkredite wird noch einmal unterschieden zwischen Privatkrediten und Geschäftskrediten. Für jede
Kreditaufnahme muss der Kreditnehmer volljährig sein, Kreditgeschäfte mit minderjährigen Personen
sind grundsätzlich untersagt. Kreditgeschäfte der Banken untereinander bezeichnet man als
Interbankengeschäfte. Kredite an
öffentliche Kreditnehmer, Staaten, Gemeinden, Kommunen oder Städte, bezeichnet man als
Kommunaldarlehen und Kassenkredite.
In Deutschland hat das Kreditgeschäft nach dem 2.Weltkrieg deutlich zugenommen und macht heute das
Hauptgeschäft der Banken im Privatkundensektor aus. Weiterhin werden auch Kredite über Dritte
gewährt, zum Beispiel in dem man in einem Versandhaus Ware einkauft, diese aber erst in monatlichen
Raten bezahlt und nicht sofort nach Rechnungserhalt. Diesen Kredit gewährt indirekt das Versandhaus,
dieses arbeitet aber wiederum immer mit einer kreditgebenden Bank zusammen, die den Kreditrahmen
einräumt. Kreditgeschäfte sind beinahe so alt wie die Menschheit, schon im sehr frühen Christentum
ist nachzulesen, dass Menschen mit Krediten Geschäfte machen, siehe dazu "christliches Zinsverbot".
Bei der Kreditvergabe durch Banken sind diese an gewisse Regeln gebunden. Zuerst muss der Kreditantrag
des Kunden geprüft werden. Im nächsten Schritt wird die Kreditfähigkeit des Kunden geprüft. Dies
bedeutet, verfügt der Kreditnehmer über ein ausreichendes Einkommen, um den Lebensunterhalt bestreiten
und seiner Kreditverpflichtung nachzukommen. Nach der Prüfung werden außerdem eventuelle Kreditsicherheiten
geprüft. Stimmen alle Voraussetzungen, erfolgt im nächsten Schritt die Kreditgenehmigung. Im letzten
Schritt erfolgt die Auszahlung der Kreditsumme, in der Regel auf das Girokonto. Mit der Annahme des
Kreditvertrages geht der Kreditnehmer die Verpflichtung ein den Kredit gemäß dem
Kreditvertrag zu tilgen.
Im Laufe der Zeit sind sehr viele unterschiedliche Kreditarten entstanden, die geläufigsten Kreditarten
sind: der Dispositionskredit, der Raten- oder Konsumentenkredit, das Baudarlehen auch als Baugeld
bezeichnet, der Kredit für Selbständige, der Beamtenkredit, der Autokredit und der Kredit ohne Schufa.
Selbstverständlich ist die Aufzählung nicht vollständig, da es noch eine Vielzahl weiterer Kreditformen gibt.
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