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Der Kreditbetrag ist der tatsächliche Betrag, den der Kreditnehmer ausgezahlt bekommt, wenn
er seinen Kreditantrag genehmigt bekommen hat. Der Kreditbetrag wird unter Umständen nicht voll
ausgezahlt, die Höhe der Auszahlung variiert nach Kreditart.
Handelt es sich um einen Kredit mit vereinbartem Disagio, wird die Höhe des Disagio
vom Kreditbetrag abgezogen. Der Kreditbetrag minimiert sich also um die Summe des Disagio. Bei
der Angabe des Kreditbetrages handelt es in der Regel um den Nettokreditbetrag. Das bedeutet,
Kosten wie Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder andere anfallende Kosten müssen auf den Kreditbetrag
gerechnet werden. Mit diesen zusätzlichen Kosten erhöht sich zwar nicht der Kreditbetrag der
ausgezahlt wird, aber diese Kosten fließen in die Rückzahlung ein und erhöhen so die monatlichen
Belastungen.
Wird ein Kreditantrag für einen Kreditbetrag
gestellt, prüft die Bank in jedem Fall entweder das Einkommen des Kreditnehmers oder bei einem
gewerblichen Kreditbetrag die Geschäftsunterlagen. Dabei ist es egal um welche Höhe des Kreditbetrages
es sich handelt. So wird das Einkommen des Kreditnehmers bei einem Kreditbetrag in Höhe von
500,00 Euro genauso geprüft wie bei einem Kreditbetrag in Höhe von 10.000,00 Euro.
In der Regel wird für den Kreditbetrag eine feste monatliche Rate zur Rückzahlung in einem festgelegten
Zeitraum vereinbart. Diese Vereinbarungen befinden sich im schriftlichen Kreditvertrag. Dennoch bekommt
der Kreditnehmer meistens die Möglichkeit eingeräumt seinen Kreditbetrag mit Sondertilgungen schneller
zu tilgen. Ob diese Sondertilgungen kostenfrei angeboten oder mit Gebühren belegt werden, muss dem
jeweilig individuellen Kreditangebot entnommen werden. Ist die letzte Rate für den Kreditbetrag
getilgt, endet damit automatisch auch der Kreditvertrag. Möchte der Kreditnehmer einen neuen Kreditbetrag
aufnehmen, muss dieser erneut schriftlich vereinbart werden.
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