Kreditlexikon

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Kontoführungsgebühren


Für die Führung von Girokonten berechnen Banken und Sparkassen unter Umständen Gebühren. Diese Gebühren werden pauschal als Kontoführungsgebühren bezeichnet. In der Regel werden die Kontoführungsgebühren monatlich oder quartalsweise abgerechnet. War es zu Beginn der Girokonten noch ganz normal, dass man Kontoführungsgebühren zahlen musste, hat sich dieses Modell mit den Jahren geändert.

Ursprünglich wurde eine Grundgebühr bezahlt und jede einzelne Buchung separat abgerechnet. Wer also viele Überweisungen oder Lastschriften hatte, musste höhere Kontoführungsgebühren in Kauf nehmen. Später kam dann der Pauschalbetrag hinzu. Statt der einzelnen Buchungskosten wurde nun eine monatlich pauschale Kontoführungsgebühr angeboten, unabhängig wie viele Buchungen monatlich stattfinden. Einige Banken und Sparkassen bieten bis heute ein so genanntes "Misch-Modell" an. Entweder zahlt der Kunde die monatlich pauschale Kontoführungsgebühr oder er entscheidet sich für separate Einzelabrechnungen nach Buchungen. Die Einzelabrechnung lohnt sich vor allem, wenn man nur sehr wenige Buchungen monatlich hat. Aufgrund der zunehmenden Konkurrenz der Direktbanken hat sich in den letzten Jahren das Modell des kostenlosen Girokontos durchgesetzt. Kostenloses Girokonto bedeutet, der Kunde zahlt keine Kontoführungsgebühren. Meist wird aber dafür im Gegenzug das Konto ausschließlich online geführt, so dass auch der Bank möglichst wenige Kosten entstehen. Einige Banken bieten ein kostenloses Girokonto ohne Wenn und Aber an, bei anderen Banken muss ein monatlicher Mindestbetrag gebucht werden. Liegt der monatliche Geldeingang unter der geforderten Summe, muss der Kontoinhaber dafür Kontoführungsgebühren zahlen. Kontoführungsgebühren können steuerlich geltend gemacht werden.

Die Kontoführungsgebühren, die ein Arbeitnehmer für sein Girokonto zahlt, können pauschal mit 16% als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angesetzt werden. Ein Nachweis oder Beleg über die Kontoführungsgebühren ist nicht erforderlich. Tipp: Mitte 2010 hat ein Gericht entschieden, dass Banken und Sparkassen auf ein Darlehenskonto keine Kontoführungsgebühren berechnen dürfen. Siehe dazu: Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Az.: XI ZR 388/10.



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