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Kommunalobligationen bezeichnen Schuldverschreibungen einer Bank, die mit Forderungen gegenüber
einer Gebietskörperschaft (Kommune) abgesichert sind. Man bezeichnet Kommunalobligationen auch als
festverzinsliche Wertpapiere, allerdings mit der Besonderheit, dass die damit bestehende Forderung
immer gegenüber einer Kommune abgesichert ist.
Die Kommunalobligation dient der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser,
Schulen oder Wasserversorgungen. Da Gebietskörperschaften die höchste Bonität
genießen, gelten Kommunalobligationen als eine der sichersten Geldanlageformen. Die Anlagedauer beträgt
üblicherweise zwischen 3 und 6 Jahren. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweilig aktuellen Tageskurs an
der Börse möglich. Die Rendite liegt im mittleren Bereich, dagegen steht allerdings das das nicht
vorhandene Risiko.
Je nach Bank fallen unterschiedliche Gebühren zur Aufbewahrung der Kommunalobligation an. Möglich
sind beispielsweise Provision, Ordergebühr, unter Umständen Limitgebühr, Maklergebühr und Depotgebühr.
Die Kommunalobligation fällt unter die Risikoklasse konservativ und ist jederzeit indirekt über die
Steuerkraft der Gebietskörperschaft abgesichert. Obwohl es sich bei Kommunalobligationen um einen
Pfandbrief handelt, sind Kommunalobligationen aber nicht in Form eines Grundpfandrechtes abgesichert.
Dies beruht auf der Annahme, dass öffentliche Haushalte in Deutschland nicht konkursfähig sind. In
anderen Ländern wird dies anders gehandhabt. In den USA sind Gemeinden laut eines Sondergesetztes
insolvenzfähig. Da die Rendite der Kommunalobligationen nur mittleren Bereich liegt, ist der Handel
mit Kommunalobligationen eher gering. Da die Kommunalobligation keine deutlichen Wertschwankungen
aufweist und auch der Zinssatz festgeschrieben wird, ist der Handel eher uninteressant. Obwohl diese
Form von Anleihen eigentlich als steuerfrei gilt, können sie bei Kauf, Besitz und Verkauf trotzdem mit
Steuern des Bundes oder des Landes belegt werden. Der Zinsgewinn einer Kommunalobligation muss unter
Umständen zu den Einnahmen für die Einkommenssteuer hinzugerechnet werden und damit auch
versteuert werden.
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