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Kommunalobligation


Kommunalobligationen bezeichnen Schuldverschreibungen einer Bank, die mit Forderungen gegenüber einer Gebietskörperschaft (Kommune) abgesichert sind. Man bezeichnet Kommunalobligationen auch als festverzinsliche Wertpapiere, allerdings mit der Besonderheit, dass die damit bestehende Forderung immer gegenüber einer Kommune abgesichert ist.

Die Kommunalobligation dient der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen oder Wasserversorgungen. Da Gebietskörperschaften die höchste Bonität genießen, gelten Kommunalobligationen als eine der sichersten Geldanlageformen. Die Anlagedauer beträgt üblicherweise zwischen 3 und 6 Jahren. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweilig aktuellen Tageskurs an der Börse möglich. Die Rendite liegt im mittleren Bereich, dagegen steht allerdings das das nicht vorhandene Risiko.

Je nach Bank fallen unterschiedliche Gebühren zur Aufbewahrung der Kommunalobligation an. Möglich sind beispielsweise Provision, Ordergebühr, unter Umständen Limitgebühr, Maklergebühr und Depotgebühr. Die Kommunalobligation fällt unter die Risikoklasse konservativ und ist jederzeit indirekt über die Steuerkraft der Gebietskörperschaft abgesichert. Obwohl es sich bei Kommunalobligationen um einen Pfandbrief handelt, sind Kommunalobligationen aber nicht in Form eines Grundpfandrechtes abgesichert. Dies beruht auf der Annahme, dass öffentliche Haushalte in Deutschland nicht konkursfähig sind. In anderen Ländern wird dies anders gehandhabt. In den USA sind Gemeinden laut eines Sondergesetztes insolvenzfähig. Da die Rendite der Kommunalobligationen nur mittleren Bereich liegt, ist der Handel mit Kommunalobligationen eher gering. Da die Kommunalobligation keine deutlichen Wertschwankungen aufweist und auch der Zinssatz festgeschrieben wird, ist der Handel eher uninteressant. Obwohl diese Form von Anleihen eigentlich als steuerfrei gilt, können sie bei Kauf, Besitz und Verkauf trotzdem mit Steuern des Bundes oder des Landes belegt werden. Der Zinsgewinn einer Kommunalobligation muss unter Umständen zu den Einnahmen für die Einkommenssteuer hinzugerechnet werden und damit auch versteuert werden.



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