A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Der Kollektivvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Arbeitsrechtes. Er
ist ein schriftlicher Vertrag im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft. Viele Annehmlichkeiten
für den Arbeitnehmer wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind keine gesetzlich garantierten
Leistungen, sondern wurden von Gewerkschaften in Kollektivverträgen erkämpft.
Der Kollektivvertrag bezeichnet eine Vereinbarung, die jährlich zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern
einer Branche getroffen wird. So werden zum Beispiel Mindestlöhne für eine Branche in Kollektivverträgen
ausgehandelt, da es noch keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne gibt. Die Mindestlöhne gelten
dann für die Branche, in der der Kollektivvertrag abgeschlossen wurde. Außerdem soll der Kollektivvertrag
für gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb einer Branche sorgen. Gewerkschaften, deren Mitgliederzahlen
sehr hoch sind, haben gegenüber kleineren Gewerkschaften in der Regel immer bessere Voraussetzungen
einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer abzuschließen, da ihre Machtposition (z.B. Streik) deutlich
höher ist. So haben zum Beispiel Metallarbeiter bessere Kollektivverträge als Mitarbeiter/innen im
Gastgewerbe.
In Österreich werden jährlich 450 Kollektivverträge abgeschlossen. Neben den schon erwähnten Bestandteilen
enthält der Kollektivvertrag auch Vereinbarungen über die Arbeits- und Urlaubszeit, Kündigungsfristen und
Termine. Festgelegt ist, der jeweils gültige Arbeitsvertrag darf keine Schlechterstellung im
Vergleich zu dem ausgehandelten
Kollektivvertrag beinhalten. Sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ordentlich über
den Kollektivvertrag informiert werden. Für Arbeitnehmer ist es empfehlenswert, dass sie sich zum Beispiel
online über den jeweils gültigen Kollektivvertrag informieren. Nach seinem Abschluss muss jeder Kollektivvertrag
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgelegt werden und ist im Amtsblatt der Wiener Zeitung
kundzumachen (Österreich). Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag oder Änderungen eines
Kollektivvertrages dauern häufig mehrere Wochen. Die ausgehandelten Vertragsbedingungen im Kollektivvertrag
sind üblicherweise besser als die gesetzlich vorgegebenen Regelungen.
Vorherige Seite: Kleinkredit | Nächste Seite: Kommunalobligation |