Kreditlexikon

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Kindergeld


Das Kindergeld wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz gezahlt. Während es in Deutschland Kindergeld heißt, wird es in Österreich als Familienbeihilfe und in der Schweiz als Kinderzulage bezeichnet. Das Kindergeld wird abhängig von der Anzahl und des Alters der Kinder an die Erziehungsberechtigten gezahlt. Das Kindergeld in Deutschland ist eine staatliche Leistung und beträgt gemäß § 6 Abs.1 Bundeskindergeldgesetz oder § 66 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 184,00 Euro für das dritte Kind 190,00 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215,00 Euro monatlich. Das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Das Kindergeld wird nur gewährt, wenn das Vorhandensein der Kinder mit amtlichen Bescheinigungen, in der Regel die Geburtsurkunde, nachgewiesen wird. Grundsätzlich sind Eltern, Großeltern und Pflegeeltern anspruchsberechtigt, wenn sich das Kind dauerhaft in deren Haushalt befindet. Das Kind selbst hat keinen Anspruch auf Kindergeldzahlungen.

Anspruch auf Kindergeldzahlungen haben deutsche Staatsbürger und EU-Bürger, sowie Norweger, Isländer oder Schweizer. Eltern mit Wohnsitz im Ausland sind Kindergeld berechtigt, sofern sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Das Kindergeld wird mindestens bis zum Erreichen des 18.Lebensjahres gezahlt. Bis zum 18.Lebensjahr ist es unerheblich, ob das Kind über ein eigenes Einkommen verfügt. Ist das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres gezahlt. Befindet sich das Kind bis zum 25. Lebensjahr in einer Ausbildung oder Schule, wird bis zu diesem Alter ebenfalls Kindergeld gezahlt. Für behinderte Kinder, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst unterhalten können, besteht Kindergeldanspruch ohne altersmäßige Begrenzung. Eigene Einkünfte des Kindes können dazu führen, dass ein Kindergeldanspruch entfällt.

Eingeführt wurde das Kindergeld schon 1935, zur Zeit des Nationalsozialismus. Möchte man einen Kredit beantragen, wird häufig das Kindergeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes und als Einkommen hinzugerechnet. Allerdings darf das Kindergeld nicht zur Kredittilgung eingerechnet werden, sondern lediglich zur Sicherung des Lebensunterhaltes.



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