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Kaufpreis


Der Kaufpreis bezeichnet das Entgelt, das der Käufer an den Verkäufer zu entrichten hat. Der Kaufpreis wird vor dem Abschluss des endgültigen Kaufvertrages entrichtet und kann für Waren oder Dienstleistungen gelten. Die Höhe des Kaufpreises legt in der Regel der Verkäufer fest, kann dabei aber auch einen Verhandlungsspielraum gegenüber dem Käufer einräumen. Der Kaufpreis sollte zum einen den Wert der Ware abdecken und dem Verkäufer einen Gewinn erbringen.

Im Kaufpreis enthalten ist meist die Mehrwertsteuer in Höhe von 7% oder 19%. In einigen Bereichen wird aber auch der Nettokaufpreis angegeben und die Mehrwertsteuer gesondert hinzu gerechnet. Der Kaufpreis von Dienstleistungen bezeichnet in diesem Fall nicht den Wert der Ware, sondern den Wert der erbrachten oder noch zu erbringenden Dienstleistung. Der Kaufpreis basiert auf dem Kaufvertrag, mit der Zahlung des Kaufpreises erklärt sich der Käufer gleichzeitig mit dem Kaufvertrag einverstanden.

Der Kaufvertrag ist im Rechtswesen der am häufigsten abgeschlossene Rechtsvertrag. Der Kaufvertrag besteht im Austausch von Waren gegen Geld oder von Dienstleistungen gegen Geld. Der Tausch von Waren gegen Geld basiert auf der ursprünglichen Form des Tauschgeschäftes Waren gegen Waren. Der Kaufpreis wird entrichtet auf bewegliche oder unbewegliche Sachen oder Tiere. Außerdem kann der Kaufpreis auf das Recht einer Forderung entrichtet werden, beispielsweise Forderungen an Wohnungseigentum, Anteilen an einer Sache, Geschäftsanteilen oder die Gesamtübernahme eines Unternehmens.

Aus der Zahlung des Kaufpreises ergeben sich Pflichten für den Verkäufer als auch Pflichten für den Käufer. Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware ohne Mängel und ohne zeitliche Verzögerung, Datum wie im Kaufvertrag vereinbart, zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen und die Ware oder Dienstleistung abzunehmen. Mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises geht die Ware in das Eigentum des Käufers über.



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