Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Kapitaldienstfähigkeit


Die Kapitaldienstfähigkeit ist ein wesentliches Merkmal die Bonität des Kreditnehmers einzustufen und dessen Rating zu berechnen. Anhand der Kapitaldienstfähigkeit wird errechnet in wieweit der Kreditnehmer künftig in der Lage ist Tilgungen und Zinsen zu leisten. Es wird also errechnet, ob der Kreditnehmer bei Kreditgewährung in der Lage ist ausreichend Kapital zu erwirtschaften, um die künftigen aus dem Kredit entstehenden Belastungen tragen zu können.

Verliert der Kreditnehmer auch nur vorübergehend seine Kapitaldienstfähigkeit, hat dies umgehend Konsequenzen auf den Kredit. In der Fachsprache wird die Kapitaldienstfähigkeit auch als Cash-Flow Beschaffung bezeichnet. Die Kapitaldienstfähigkeit wird nicht nur zur Berechnung der Kreditsicherheit eines Unternehmers zugrunde gelegt, sie dient auch zur Berechnung eines Privatkredites. Privatpersonen müssen zur Kreditbewilligung das Beschäftigungsverhältnis, die Einnahmen/Ausgaben und ihr frei verfügbares Einkommen nachweisen. Die vereinfachte Berechnung für ein Unternehmen lautet: dem Ergebnis des Unternehmens (Gewinn) werden Abschreibungen und Zinszahlungen zugerechnet. Diesem Ergebnis werden Privatentnahmen inklusive Privatsteuern abgezogen. Dieser Summe hinzu gerechnet werden die Privateinlagen. Aus dieser Berechnung ergibt sich der freie Betrag zur Erbringung der Tilgungen und Zinszahlungen.

Die Kapitaldienstfähigkeit kann verbessert werden, in dem die Privatentnahmen verringert werden. Dennoch sollte die Verringerung der Privatentnahmen unter einer realistischen Berechnung erfolgen und langfristig errechnet werden. Ist die errechnete Kapitaldienstfähigkeit zu klein, können also Tilgungen und Zinsen nicht erbracht werden, erfolgt keine Kreditgenehmigung. Ergibt sich eine Summe, die haargenau die Tilgungen und Zinsen tragen kann, ohne dass ein Überschuss erzielt wird, können Kreditgeber den Kreditwunsch ebenfalls ablehnen, denn es sollte immer einkalkuliert werden, dass in Zukunft neben dem Kredit weitere Verpflichtungen auftauchen könnten. Es muss also sichergestellt werden, dass ein ausreichend großer Liquiditätsüberschuss erwirtschaftet wird. Der Liquiditätsüberschuss sollte 20 bis 40% der Kreditsumme betragen. Je geringer die mögliche Ausfallquote (Rating) errechnet wird, umso höher ist die Chance, die gewünschte Kreditsumme bewilligt zu bekommen.



Vorherige Seite: Lexikon K Nächste Seite: Kapitalflucht


zurück zur Übersicht