Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Jahresüberschuss


Der Jahresüberschuss hat eine hohe Aussagekraft über die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Errechnet wird der Jahresüberschuss aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem außerordentlichen Ergebnis nach Abzug der Einkommenssteuer und Ertragssteuern. Der Jahresüberschuss weist den Gewinn eines Unternehmens in einer Abrechnungsperiode aus. Das Gegenteil des Jahresüberschusses wäre der Jahresfehlbetrag, dieser weist dann keinen Gewinn aus, sondern einen Verlust in der Abrechnungsperiode des Unternehmens. Beide Begriffe, Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag, werden häufig auch unter dem neutraleren Begriff Jahresergebnis zusammen gefasst. Der Jahresüberschuss gibt dann den zu verwendenden Gewinn an. Laut HGB (Handelsgesetzbuch) hat jeder Kaufmann am Ende eines Geschäftsjahres eine Gewinn-Verlust-Rechnung aufzustellen. Aus dieser Gewinn-Verlust-Rechnung ergeben sich dann entweder der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag, zusammen gefasst ergibt sich das Jahresergebnis.

Anhand des Jahresergebnisses werden der Erfolg und die Ertragslage eines Unternehmens bemessen. Das Handelsgesetzbuch und die Steuergesetze sowie die internationalen Rechnungslegungsstandards geben genau vor, wie eine Gewinn-Verlust-Rechnung formell auszusehen hat. Neben dem aktuellen Stand des Abrechnungsjahres, zeigt das Jahresergebnis auch Veränderungen zum Vorjahr auf. Der Unternehmer kann also genau erkennen, ob sich sein Jahresergebnis verbessert oder verschlechtert hat. Aufgrund der genauen formallen Vorgaben, kann auch erkannt werden, warum sich das Jahresergebnis verändert hat.

Der Jahresüberschuss kann im Unternehmen verbleiben oder in einer Aktiengesellschaft, kurz AG, ganz oder teilweise an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung des Jahresüberschusses in einer Aktiengesellschaft entscheidet die Jahreshauptversammlung. So kann es durchaus sein, dass die Aktionäre entscheiden nur einen Teil des Gewinnes auszuschütten und den restlichen Teil im Unternehmen zu belassen, beispielsweise als Kapitalrückstellung für bevorstehende Investitionen. Der Jahresüberschuss kann Teil einer Selbstfinanzierung darstellen, wenn vom Jahresüberschuss ein Anteil den offenen Rücklagen zugewiesen wird und entsprechend weniger Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Diese Form der Selbstfinanzierung wird auch als Thesaurierungspolitik bezeichnet.



Vorherige Seite: Jahresrohertrag Nächste Seite: Juristische Person


zurück zur Übersicht