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Der Jahresüberschuss hat eine hohe Aussagekraft über die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens.
Errechnet wird der Jahresüberschuss aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem
außerordentlichen Ergebnis nach Abzug der Einkommenssteuer und Ertragssteuern. Der Jahresüberschuss
weist den Gewinn eines Unternehmens in einer Abrechnungsperiode aus. Das Gegenteil des Jahresüberschusses
wäre der Jahresfehlbetrag, dieser weist dann keinen Gewinn aus, sondern einen Verlust in der
Abrechnungsperiode des Unternehmens. Beide Begriffe, Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag, werden
häufig auch unter dem neutraleren Begriff Jahresergebnis zusammen gefasst. Der Jahresüberschuss gibt dann
den zu verwendenden Gewinn an. Laut HGB (Handelsgesetzbuch) hat jeder Kaufmann am Ende eines Geschäftsjahres
eine Gewinn-Verlust-Rechnung aufzustellen. Aus dieser Gewinn-Verlust-Rechnung ergeben sich dann entweder
der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag, zusammen gefasst ergibt sich das Jahresergebnis.
Anhand des Jahresergebnisses werden der Erfolg und die Ertragslage eines Unternehmens bemessen. Das
Handelsgesetzbuch und die Steuergesetze sowie die internationalen Rechnungslegungsstandards geben
genau vor, wie eine Gewinn-Verlust-Rechnung formell auszusehen hat. Neben dem aktuellen Stand des
Abrechnungsjahres, zeigt das Jahresergebnis auch Veränderungen zum Vorjahr auf. Der Unternehmer
kann also genau erkennen, ob sich sein Jahresergebnis verbessert oder verschlechtert hat. Aufgrund der
genauen formallen Vorgaben, kann auch erkannt werden, warum sich das Jahresergebnis verändert hat.
Der Jahresüberschuss kann im Unternehmen verbleiben oder in einer Aktiengesellschaft, kurz AG, ganz oder
teilweise an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung des Jahresüberschusses in einer
Aktiengesellschaft entscheidet die Jahreshauptversammlung. So kann es durchaus sein, dass die Aktionäre
entscheiden nur einen Teil des Gewinnes auszuschütten und den restlichen Teil im Unternehmen zu belassen,
beispielsweise als Kapitalrückstellung für bevorstehende Investitionen. Der Jahresüberschuss kann Teil
einer Selbstfinanzierung darstellen, wenn vom Jahresüberschuss ein Anteil den offenen Rücklagen zugewiesen
wird und entsprechend weniger Dividende an
die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Diese Form der Selbstfinanzierung wird auch als
Thesaurierungspolitik bezeichnet.
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