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Um die Rentabilität einer Immobilie zu berechnen, werden der Jahresreinertrag (siehe dazu
Jahresreinertrag) und der Jahresrohertrag ermittelt. Der Jahresrohertrag kann auch als Nettokaltmiete
beschrieben werden. Dabei beinhaltet die Nettokaltmiete die Mieteinnahmen, die ein Eigentümer
innerhalb eines Jahres erzielt. In der Nettokaltmiete, also dem Jahresrohertrag, sind die
Mietnebenkosten enthalten. Der Jahresrohertrag ergibt sich aus den reinen Mieteinnahmen und
den umlagefähigen Betriebskosten.
Der Jahresrohertrag wird herangezogen, um die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit einer
Immobilie zu bewerten. Für Investoren ist der Jahresrohertrag die Größe, die angibt welche Rendite
sich mit dem Objekt erzielen lässt. Für den Kreditgeber bedeutet die Angabe des Jahresrohertrages, in
welcher Höhe das Darlehen abgesichert
ist. Fällt der Jahresrohertrag im Vergleich zur Kaufsumme der Immobilie zu gering aus, wird dies den
Käufer wahrscheinlich von einem Kauf abhalten. Zur Ermittlung des Jahresrohertrages wird in der Regel
nicht die tatsächliche Miete herangezogen, sondern die ortsübliche Marktmiete laut Mietspiegel zugrunde
gelegt. Die Ermittlung des Jahresrohertrages ist Teil des deutschen Ertragswertverfahrens. Im
Ertragswertverfahren wird unterschieden zwischen dem Ertragswert des Grundstücks und der Immobilie
selbst. Da man bei einem Grundstück davon ausgeht, dass sich dessen Wert nicht verändert, gilt in
Deutschland überwiegend das vereinfachte Ertragswertverfahren. Das vereinfachte Ertragswertverfahren
lässt den Bodenwert und die Bodenwertverzinsung außer Acht und bezieht lediglich die darauf befindlichen
Immobilien in die Berechnung ein. Aus der Berechnung des Jahresrohertrages ergibt sich rechnerisch der
Reinertrag vor Abzug der Bodenwertverzinsung, also der faktisch dem Eigentümer aus dem Objekt zur Verfügung
stehende Kapitalfluss.
Bei der Ermittlung des Wertes der Immobilie geht man davon aus, wie lange das Gebäude wirtschaftlich
nutzbar ist und nicht technisch.
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