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Kommt ein Kaufvertrag zustande, muss der Käufer unter Umständen nicht immer den vollen Kaufpreis
bezahlen. Er kann einen Teil des Kaufpreises durch die Inzahlungnahme von Sachgütern bezahlen. Die
Inzahlungnahme kommt besonders häufig im Bereich Autokauf
zur Anwendung. Erwirbt der Käufer einen Neuwagen, kann er seinen gebrauchten Wagen zur Inzahlungnahme
bei seinem Autoverkäufer abgeben. Für den gebrauchten Wagen muss zwischen Verkäufer und Käufer
ein Preis ausgehandelt werden, erst wenn sich beide Parteien einig geworden sind, kommt die
Inzahlungnahme zustande. Kommt die Inzahlungnahme zustande, muss der Käufer nur noch den Differenzwert
zwischen dem Preis für den Neuwagen und der Summe aus der Inzahlungnahme bezahlen. Die Inzahlungnahme
findet aber auch in vielen anderen Bereichen Anwendung, wie zum Beispiel bei Elektrogeräten,
Bekleidung, EDV-Ware oder Einrichtungsgegenständen.
Die Inzahlungnahme kann rechtlich in zwei Varianten ausgeführt werden. Der Kunde kann mit dem Käufer
einen so genannten Agenturvertrag abschließen. Die Möglichkeit des Agenturvertrages ist allerdings
seltener geworden, da in dieser Variante der Inzahlunggebende für Mängel haften muss. Hinzu kommt der
Aspekt der möglichen Unverkäuflichkeit des Gebrauchtwagens. Stellt sich dieser als unverkäuflich heraus,
da der Händler in diesem Fall nur als Vermittler auftritt, aber nicht als Käufer, muss der Inzahlunggebende
den vollen Kaufpreis für den Neuwagen entrichten.
Vorteilhafter ist die Variante des Haftungsausschlusses. Der Haftungsausschluss kann mit einem einfachen
Satz in den Vertrag aufgenommen werden: "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft".
Mit dieser Ergänzung für den Vertrag der Inzahlungnahme schützt sich der Verkäufer vor späteren Ansprüchen,
die der Käufer ihm gegenüber möglicherweise geltend machen könnte. Unter Umständen kann auch eine
Inzahlungnahme mit einem Leasingvertragspartner ausgehandelt werden. Dazu sind in der Regel aber persönliche
Verhandlungen notwendig. Statt einer Leasing
Sonderzahlung kann es auch möglich sein, den Gebrauchtwagen in Zahlung zu geben. Dies wird aber nicht
allgemein von allen Leasingpartnern angeboten, sondern muss in den meisten Fällen persönlich angesprochen
und ausgehandelt werden.
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