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Der Begriff Insolvenz leitet sich aus dem lateinischen von "insolvens = nicht-lösend" ab und
bedeutet seine Schuldscheine nicht einlösen können. Vereinfacht und neuzeitlich ausgedrückt bedeutet
Insolvenz, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Gläubiger nicht mehr nachkommen kann.
Kennzeichen für die Insolvenz ist die drohende Zahlungsunfähigkeit oder bereits eingetretene
Zahlungsunfähigkeit oder
die Überschuldung.
Im Insolvenzrecht wird unterschieden zwischen der Privatinsolvenz für natürliche Personen der
Insolvenz für juristische Personen.
Eine Insolvenz kann sowohl von innen heraus ausgelöst werden, das bedeutet die Faktoren werden vom
Unternehmen oder der natürlichen Person selbst ausgelöst, oder die Insolvenz wird von außen ausgelöst.
Dies bedeutet zum Beispiel, das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
weil die Außenstände zu hoch sind und nicht bedient werden. Eine weitere Möglichkeit wären auch
konjunkturelle Veränderungen oder Veränderungen im Wettbewerb. Das Verfahren der Insolvenz ist in
der Insolvenzordnung geregelt.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Dies kann
geschehen, in dem das Vermögen soweit vorhanden unter den Gläubigern aufgeteilt wird oder aber
abweichende Regelungen zu treffen. In der Phase der Insolvenz wird dem Schuldner die Möglichkeit
eingeräumt, soweit er sich redlich verhält, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu
befreien. Zuständig für die Insolvenz ist das jeweilig ansässige Amtsgericht. Dem Schuldner soll
mit der Insolvenz die Möglichkeit gegeben werden, seine Außenstände zu bereinigen und nach Abschluss
des Insolvenzverfahrens wieder schuldenfrei wirtschaften zu können.
Die Insolvenz wird an die Schufa weiter gegeben, nach
Abschluss des Insolvenzverfahrens dauert es noch 3 Jahre bis der Schufa Eintrag endgültig gelöscht
wird.
Die Insolvenz eines Unternehmens hat nicht zwangsläufig dessen Schließung zur Folge. In der Regel
wird zunächst ein Insolvenzverwalter eingesetzt, dieser prüft dann im Zuge seiner Tätigkeit, ob
Möglichkeiten bestehen das Unternehmen sanieren zu können, beispielsweise durch Investoren oder Abbau
der Mitarbeiterstellen. Das Insolvenzverfahren wird für Privatpersonen von einem selbst gewählten
oder vom Gericht benannten Rechtsanwalt begleitet. Dieser übernimmt sowohl den Insolvenzantrag beim
zuständigen Amtsgericht als auch die Begleitung während der Dauer von 7 Jahren. Dazu gehört zum
Beispiel die regelmäßige Überprüfung der Wohlverhaltensperiode. In dieser Zeit muss sich der
Schuldner um Arbeit bemühen, darf keine neuen Schulden machen und hat anteilig eventuelles
Vermögen, zum Beispiel aus einer Erbschaft, dem Rechtsanwalt mitzuteilen.
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