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Ein Inkasso-Unternehmen ist nicht selten auch Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Vor
der Aufgabe, die ausstehenden Zahlungen dem Gläubiger zuzuführen, steht der Versuch einer
außergerichtlichen Einigung. In Absprache mit dem Gläubiger können Stundungen vereinbart werden
oder die Rückzahlung der Forderung in Ratenzahlungen. Grundsätzlich ist mit dem Begriff Inkasso
der Einzug ausstehender Forderungen gemeint.
Seriöse Inkasso-Unternehmen sollten nicht nur Kenntnisse über die rechtliche Lage, sondern auch
psychologisches Einfühlungsvermögen besitzen. Wird das Verhältnis zwischen
Gläubiger und Schuldner
wenig belastet, in dem eine gütliche Einigung getroffen werden kann, können auch in Zukunft weitere
Geschäftsbeziehungen getätigt werden. Seriöse Inkasso- Unternehmen sind im Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zusammengeschlossen. Hier kann sich der Unternehmer vor der Beauftragung
des Inkassoverfahrens ein seriöses Inkasso-Unternehmen empfehlen lassen. Einige Inkasso-Unternehmen
haben sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Im Vergleich zu einer betriebseigenen Mahnabteilung
und Beschäftigung eines Rechtsanwaltes, ist die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens um ein
Vielfaches günstiger. Häufig ist Inkasso ein unvermeidbarer Weg, um die eigene Zahlungsfähigkeit
nicht zu gefährden. Professionelles Forderungsmanagement in Form eines Inkasso-Unternehmens sichert
die eigene Liquidität und vermeidet eigene finanzielle Probleme durch nicht bezahlte Außenstände.
Inkasso ist ein Wirtschaftszweig, der auf eine lange Tradition zurückblicken kann. Die Anfänge dieser
Branche gehen in Deutschland bis in die Mitte des vorletzten Jahrhunderts zurück. Eine wesentliche Änderung
im Inkassorecht fand 2008 statt. Bis zum 30.Juni 2008 war es lediglich Rechtsanwälten vorbehalten im
gerichtlichen Mahnverfahren den Auftraggeber
bis zur Abgabe an das Streitgericht sowie in einigen gerichtlichen
Zwangsvollstreckungsverfahren
zu vertreten. Mit der Gesetzesänderung ist dies nun auch Inkasso-Unternehmen erlaubt.
Ab dem 01.07.2008 dürfen Inkasso-Unternehmen ihre Auftraggeber im gerichtlichen Mahnverfahren
bis zur Abgabe an das Streitgericht sowie in einigen gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren
vertreten. Sollte es für den Schuldner zu einer Kontaktaufnahme seitens des Inkasso-Unternehmens
kommen, gilt es sich kooperationsbereit zu zeigen und zu versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen.
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