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Die Bezeichnung Immobilie leitet sich aus dem lateinischen für im-mobilis= nicht beweglich
ab. Im heutigen deutschen Sprachgebrauch bezeichnet das Wort Immobilie ein Grundstück oder ein
Gebäude. Aufgrund der Unbeweglichkeit einer Immobilie unterliegen diese anderen gesetzlichen
Vorgaben als bewegliche Güter. Der Kauf einer Immobilie erfordert zwingend mindestens drei gesetzlich
vorgegebene rechtliche Schritte. Zuerst muss ein notariell beurkundeter Kaufvertrag erstellt
werden, dann folgt die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung genannt)
und abschließend die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Immobilien können, genau wie bewegliche Sachen auch, mit verschiedenen Rechten belastet sein. Zu diesen
Rechten gehört zum Beispiel das Grundpfandrecht
oder verschiedene Dienstbarkeiten. Immobilien werden in ihrer Bezeichnung je nach Nutzungsart
differenziert. Wird eine Immobilie ausschließlich oder überwiegend gewerblich genutzt, spricht
man von einer Gewerbeimmobilie.
Als Sozialimmobilie werden Immobilien bezeichnet, deren Zweck in der Erkennung, Behandlung, Vermeidung
und Rehabilitation von akuten Krankheiten dienen, gleichwohl aber auch Pflegeeinrichtungen für behinderte
Menschen und Altenwohnheime. Immobilien wie Bahnhöfe, Kraftwerksgebäude oder andere Gebäude, die zu
einem speziellen Zweck genutzt werden, nennt man Spezialimmobilie.
Eine Immobilie, die ausschließlich zur Renditeerzielung und nicht zur Eigennutzung genutzt wird, wird als
Renditeimmobilie oder Anlageimmobilie bezeichnet. Diese Bezeichnung wird sehr häufig bei denkmalgeschützten
Immobilien verwendet, da diese Form der Immobilien als sehr renditestark gilt.
Als Wohnimmobilie bezeichnet man Immobilien, die überwiegend oder ausschließlich Wohnraum zur Verfügung
stellen. In der Kreditfinanzierung stellen Immobilien einen ganz besonderen Wert dar. Krisen an der Börse
können den Wert einer Immobilie nicht mindern, daher werden Immobilien sehr gerne als Kreditsicherheit
akzeptiert. Ein Immobilienbesitzer ist bei der Kreditvergabe sicherlich im Vorteil, denn seine Immobilie
kann als langfristige und wertstabile Kreditsicherheit herangezogen werden. Auch als Altersvorsorge sind
Immobilien sehr beliebt. Ist die Immobilie bis zum Rentenbeginn bezahlt, kann die eingesparte Miete als
Ergänzung zur Rente dienen und so ein zusätzliches "Einkommen" schaffen.
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