Kreditlexikon

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IFA (Independent Financial Advisor)


Die Abkürzung IFA wird unter anderem für die Bezeichnung "Independent Financial Advisor" verwendet und bedeutet übersetzt "unabhängiger Finanzberater". Der Independent Financial Advisor (IFA) gehört keiner Bank an, keiner Versicherung und keiner Fondgesellschaft, er ist also in seiner Beratungstätigkeit niemandem verpflichtet. Da der IFA (Independent Financial Advisor) keine Produkte des eigenen Hauses verkaufen muss, kann er seine Kunden neutral und unabhängig beraten und die ganze Bandbreite des Marktes nutzen.

Für die Ausübung des Berufes als Finanzberater ist eine bestandene Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer notwendig. Ab dem Jahr 2008 gelten die neuen EU-Vermittlerrichtlinien, die durch die Prüfung von Kenntnissen und Fachwissend durch die IHK sicher stellen sollen, dass die Qualität von Finanzberatern deutlich gesteigert wird und der Schutz des Kunden ausreichend gewährleistet wird. In der Regel arbeitet der Finanzberater auf einer festen Honorarbasis. Finanzberater, deren Bezahlung sich nach der Höhe des verkauften Produktes richtet, sollte man möglichst vermeiden. Daraus ergibt sich sehr leicht die Problematik ein unseriöses Produkt zu erwerben, um die Honorarhöhe des Finanzberaters zu steigern.

Viele Verbraucher stellen sich die Frage an welchen Merkmalen sie einen guten Finanzberater erkennen können. Nachfolgend einige kurze Richtlinie, welche die Auswahl erleichtern sollten und vor unseriösen Anlageprodukten schützen können.

- Der IFA sollte auf Honorarbasis arbeiten, die vor der Beratung besprochen und vereinbart wurde. Provisionen verleiten zu einem Interessenkonflikt und sollten vermieden werden.

- Werden existenzielle Risiken abgesichert? Der IFA sollte auf Risiken hinweisen und überprüfen, ob der Kunde über eine Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt.

- Die aktuelle Vermögenssituation und mögliche Schulden müssen erfragt und in die Kalkulation einbezogen werden.

- Der IFA muss das Anlageprodukt genau erklären können, dazu gehören Merkmale wie Rendite, Risiken und Flexibilität und Sicherheit.

- Kostengünstige Produkte wie Bundesschatzbriefe und Tagesgeldangebote sollten je nach finanzieller Situation ebenfalls angeboten werden.

- Der Kunde muss transparent und verständlich über die Kosten während der gesamten Laufzeit informiert werden.

- Der Kunde sollte sich Qualifikationsnachweise vorzeigen lassen, wie zum Beispiel die Prüfungsnachweise durch die IHK. Produktabhängige Nachweise gelten nicht.

- Die Protokollierung des Beratungsgespräches sollte stattfinden. Möglicherweise kann diese später gerichtlich verwendet werden, wenn der Kunde durch das ihm empfohlene Produkt einen finanziellen Schaden erlitten hat. Dazu kann auch ein Musterprotokoll verwendet werden, das die Verbraucherzentralen anbieten.

- Völlig überzogene Renditeversprechen sollten den Kunden misstrauisch werden lassen.



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