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Die Abkürzung IFA wird unter anderem für die Bezeichnung "Independent Financial Advisor" verwendet
und bedeutet übersetzt "unabhängiger Finanzberater". Der Independent Financial Advisor (IFA) gehört
keiner Bank an, keiner Versicherung und keiner Fondgesellschaft, er ist also in seiner Beratungstätigkeit
niemandem verpflichtet. Da der IFA (Independent Financial Advisor) keine Produkte des eigenen Hauses
verkaufen muss, kann er seine Kunden neutral und unabhängig beraten und die ganze Bandbreite des
Marktes nutzen.
Für die Ausübung des Berufes als Finanzberater
ist eine bestandene Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer notwendig. Ab dem Jahr
2008 gelten die neuen EU-Vermittlerrichtlinien, die durch die Prüfung von Kenntnissen und
Fachwissend durch die IHK sicher stellen sollen, dass die Qualität von Finanzberatern
deutlich gesteigert wird und der Schutz des Kunden ausreichend gewährleistet wird.
In der Regel arbeitet der Finanzberater auf einer festen Honorarbasis. Finanzberater, deren Bezahlung
sich nach der Höhe des verkauften Produktes richtet, sollte man möglichst vermeiden. Daraus ergibt
sich sehr leicht die Problematik ein unseriöses Produkt zu erwerben, um die Honorarhöhe des Finanzberaters
zu steigern.
Viele Verbraucher stellen sich die Frage an welchen Merkmalen sie einen guten Finanzberater erkennen können.
Nachfolgend einige kurze Richtlinie, welche die Auswahl erleichtern sollten und vor unseriösen Anlageprodukten
schützen können.
- Der IFA sollte auf Honorarbasis arbeiten, die vor der Beratung besprochen und vereinbart wurde.
Provisionen verleiten zu einem Interessenkonflikt und sollten vermieden werden.
- Werden existenzielle Risiken abgesichert? Der IFA sollte auf Risiken hinweisen und überprüfen, ob der Kunde über
eine Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt.
- Die aktuelle Vermögenssituation und mögliche Schulden müssen erfragt und in die Kalkulation einbezogen werden.
- Der IFA muss das Anlageprodukt genau erklären können, dazu gehören Merkmale wie Rendite, Risiken und Flexibilität
und Sicherheit.
- Kostengünstige Produkte wie Bundesschatzbriefe und Tagesgeldangebote sollten je nach finanzieller Situation
ebenfalls angeboten werden.
- Der Kunde muss transparent und verständlich über die Kosten während der gesamten Laufzeit informiert werden.
- Der Kunde sollte sich Qualifikationsnachweise vorzeigen lassen, wie zum Beispiel die Prüfungsnachweise durch
die IHK. Produktabhängige Nachweise gelten nicht.
- Die Protokollierung des Beratungsgespräches sollte stattfinden. Möglicherweise kann diese später gerichtlich
verwendet werden, wenn der Kunde durch das ihm empfohlene Produkt einen finanziellen Schaden erlitten hat. Dazu
kann auch ein Musterprotokoll verwendet werden, das die Verbraucherzentralen anbieten.
- Völlig überzogene Renditeversprechen sollten den Kunden misstrauisch werden lassen.
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