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Die Hypothek leitet sich aus dem griechischen von "Unterpfand" ab. Im Kreditwesen wird die
Hypothek zur Sicherung eines Darlehens eingesetzt. Häufig dient die Hypothek als Sicherung
einer Baufinanzierung, in Ausnahmefällen kann die Hypothek auch als Sicherungsmittel für andere
Kreditformen eingesetzt werden.
Der Hypothekar ist berechtigt aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung des mit der Hypothek
belasteten Grundstückes seine Forderung einzulösen, die gegen den Schuldner besteht, wenn dieser
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. Im deutschen Recht zählt die Hypothek
zu den Grundpfandrechten (siehe dazu Grundpfandrecht). Im deutschen Sprachgebrauch wird die
Bezeichnung Hypothek häufig nicht nur im Zusammenhang mit dem Grundpfandrecht gebraucht, sondern auch
als Bezeichnung für das Hypothekendarlehen. Ist ein Grundstück mit einer Hypothek belastet, ist
es damit automatisch an den Gläubiger verpfändet.
In den letzten Jahren hat die Hypothek in der Baufinanzierung als Kreditsicherheit zunehmend an
Bedeutung verloren. Einen höheren Stellenwert hat die Grundschuld (siehe dazu Grundschuld)
eingenommen. Im Gegensatz zur Grundschuld, ist die Hypothek vom Bestand einer Forderung abhängig.
Das bedeutet, ist die Forderung erloschen, erlischt auch gleichzeitig die Hypothek. Bei der Grundschuld
verhält es sich jedoch anders, ist die Forderungssumme erloschen, erlischt damit gleichzeitig nicht
die Grundschuld. Die Grundschuld bleibt bestehen, sofern die Löschung nicht beantragt wurde, und
kann später zu Sicherung eines weiteren Darlehens verwendet werden. Die Hypothek kann als Buchschuld
oder als Briefschuld erteilt werden. Besteht die Hypothek als Buchschuld, wird sie in das Grundbuch
eingetragen. Besteht die Hypothek in Form einer Briefhypothek, erhält der Hypothekar nach der Eintragung
in das Grundbuch eine vom Grundbuchamt
ausgestellte Urkunde, den Hypothekenbrief. Der Hypothekenbrief
erleichtert die Weitergabe der Hypothek. Da die Hypothek eine Grundschuld darstellt, die an die
Forderung unabdingbar gebunden ist, hat die Grundschuld zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie bietet
dem Kreditnehmer eine höhere Flexibilität, falls später ein weiterer Kredit
aufgenommen werden soll, beispielsweise um Modernisierungsarbeiten finanzieren zu können. Die Hypothek
sinkt im Laufe der Jahre bedingt durch die Tilgung der Kreditraten. Die Grundschuld hingegen bleibt
in ihrer vollen Höhe bestehen und ist unabhängig verwendbar von der ursprünglichen Kreditsumme auch
wenn diese im Laufe der Jahre vollständig getilgt wurde.
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