Kreditlexikon

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Hypothek


Die Hypothek leitet sich aus dem griechischen von "Unterpfand" ab. Im Kreditwesen wird die Hypothek zur Sicherung eines Darlehens eingesetzt. Häufig dient die Hypothek als Sicherung einer Baufinanzierung, in Ausnahmefällen kann die Hypothek auch als Sicherungsmittel für andere Kreditformen eingesetzt werden.

Der Hypothekar ist berechtigt aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung des mit der Hypothek belasteten Grundstückes seine Forderung einzulösen, die gegen den Schuldner besteht, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. Im deutschen Recht zählt die Hypothek zu den Grundpfandrechten (siehe dazu Grundpfandrecht). Im deutschen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Hypothek häufig nicht nur im Zusammenhang mit dem Grundpfandrecht gebraucht, sondern auch als Bezeichnung für das Hypothekendarlehen. Ist ein Grundstück mit einer Hypothek belastet, ist es damit automatisch an den Gläubiger verpfändet.

In den letzten Jahren hat die Hypothek in der Baufinanzierung als Kreditsicherheit zunehmend an Bedeutung verloren. Einen höheren Stellenwert hat die Grundschuld (siehe dazu Grundschuld) eingenommen. Im Gegensatz zur Grundschuld, ist die Hypothek vom Bestand einer Forderung abhängig. Das bedeutet, ist die Forderung erloschen, erlischt auch gleichzeitig die Hypothek. Bei der Grundschuld verhält es sich jedoch anders, ist die Forderungssumme erloschen, erlischt damit gleichzeitig nicht die Grundschuld. Die Grundschuld bleibt bestehen, sofern die Löschung nicht beantragt wurde, und kann später zu Sicherung eines weiteren Darlehens verwendet werden. Die Hypothek kann als Buchschuld oder als Briefschuld erteilt werden. Besteht die Hypothek als Buchschuld, wird sie in das Grundbuch eingetragen. Besteht die Hypothek in Form einer Briefhypothek, erhält der Hypothekar nach der Eintragung in das Grundbuch eine vom Grundbuchamt ausgestellte Urkunde, den Hypothekenbrief. Der Hypothekenbrief erleichtert die Weitergabe der Hypothek. Da die Hypothek eine Grundschuld darstellt, die an die Forderung unabdingbar gebunden ist, hat die Grundschuld zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie bietet dem Kreditnehmer eine höhere Flexibilität, falls später ein weiterer Kredit aufgenommen werden soll, beispielsweise um Modernisierungsarbeiten finanzieren zu können. Die Hypothek sinkt im Laufe der Jahre bedingt durch die Tilgung der Kreditraten. Die Grundschuld hingegen bleibt in ihrer vollen Höhe bestehen und ist unabhängig verwendbar von der ursprünglichen Kreditsumme auch wenn diese im Laufe der Jahre vollständig getilgt wurde.



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