Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Haushaltspauschale


Dem Begriff Haushaltspauschale kommt in der Immobilienfinanzierung eine wesentliche Bedeutung zu. Das kreditgebende Institut vor der Kreditvergabe für eine Immobilienfinanzierung zunächst, ob nach Abzug aller Kosten ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um alle Belastungen des täglichen Lebensunterhaltes bestreiten zu können. Erst wenn diese Sicherstellung erfolgt ist, kann eine Kreditzusage erfolgen.

Für einen 1-Personen-Haushalt gilt eine Haushaltspauschale von mindestens 790,00 Euro, für einen 2-Personen-Haushalt gilt eine Haushaltspauschale von 995,00 Euro und für jedes im Haushalt lebende Kind werden weitere 154,00 Euro berechnet. Nach Abzug aller Belastungen müssen einer Familie mit 2 Kindern also mindestens noch 1.250,00 Euro monatlich zur Verfügung stehen. Wird die Haushaltspauschale nicht erreicht, ist eine Immobilienfinanzierung in den meisten Fällen unwahrscheinlich, eine Kreditzusage wird nicht erteilt. Zu den Einnahmen zählen unter anderem Lohn, Gehalt, Kindergeld, Rente und andere Einnahmen, die dem Kreditnehmer dauerhaft zur Verfügung stehen. Einmalige Einnahmen werden nicht eingerechnet. Die so genannten Lebenshaltungskosten, die dann monatlich von der Haushaltspauschale bezahlt werden müssen, setzen sich unter anderem zusammen aus den Kosten für Lebensmittel, für Kleidung, für einen PKW sowie für Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Weitere Versicherungen wie Lebensversicherungen und/oder Rentenversicherungen werden in der Berechnung gesondert aufgeführt. In der aufgestellten Einnahmen- Ausgaben-Rechnung müssen also genügend finanzielle Mittel übrig bleiben, um dauerhaft die Kreditraten für die Baufinanzierung tilgen zu können. Die zugrunde gelegte Haushaltspauschale kann bei den verschiedenen Kreditinstituten leicht voneinander abweichen. Diese Abweichungen ergeben sich auch aus den regional unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten. Im Großen und Ganzen sollten die genannten Summen jedoch übereinstimmen. Bei groben Abweichungen sollte der Kreditnehmer dies bei seiner kreditgebenden Bank ansprechen. Auch wenn die Familie eine weitaus niedrigere Kostenaufstellung im Monat benötigt, sind die kreditgebenden Banken nicht berechtigt die Haushaltspauschale stark nach unten abweichend zu korrigieren. Üblicherweise sind die Haushaltspauschalen in der Berechnung schon fest eingetragen.



Vorherige Seite: Handelsregister Nächste Seite: Herstellungskosten


zurück zur Übersicht