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Als Halter, häufiger bezeichnet als Fahrzeughalter, wird bezeichnet wer ein Fahrzeug auf
eigene Rechnung in Gebrauch nimmt und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt. Die
Definition des Begriffes Halter entspricht der gesetzlichen Trennung zwischen Besitzer und
Eigentümer laut BGB. Für die Bezeichnung Halter (Fahrzeughalter) ist nicht entscheidend wer
als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist oder wer den Fahrzeugbrief in seinem
Besitz hat.
Beispielerklärung: Weil die Mutter einen höheren Schadensfreiheitrabatt seitens ihrer Versicherung
bekommt, lässt sie das Fahrzeug ihres Sohnes auf ihren Namen zu. Der Sohn hat das Fahrzeug aber
gekauft, bezahlt die monatliche Tilgung und nutzt das Fahrzeug. Halter ist somit der Sohn und nicht
die Mutter. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist der Halter der Besitzer des Fahrzeuges,
muss aber nicht zwingend auch gleichzeitig der Eigentümer des Fahrzeuges sein. Daraus ergeben sich
wichtige Rechtsfragen in Bezug auf die Haftung.
In Deutschland gilt der Eintrag in die Zulassungsbescheinigung als Anscheinsbeweis für die Eigenschaft
als Halter. Ergibt sich aber eine Abweichung, wie im Beispiel beschrieben, sollte diese Abweichung
schriftlich festgehalten werden. Wird dies versäumt, gilt der Halter im Rechtsverkehr auch als
Eigentümer und muss sich auch als Halter in allen Rechtsfragen behandeln lassen. Für Dritte ist er
dann der alleinige Eigentümer und muss als solcher auch haften. Würde also der Sohn einen Unfall
verschulden und ist die Abweichung nicht schriftlich eingetragen, muss die Mutter aufgrund der
Eintragung in der Zulassungsbescheinigung für den Schaden haften, obwohl sie eigentlich nicht
der Halter des Fahrzeuges ist. Unterscheiden sich Halter und Eigentümer, empfiehlt es sich in
jedem Fall diese Abweichung schriftlich zu bestätigen, um den Eigentümer des Fahrzeuges im
Schadensfall vor Haftungsansprüchen zu schützen. Der Fahrzeughalter ist zudem verantwortlich für
den ordnungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges und hat diesen zu veranlassen. Dazu zählt unter anderem,
dass er Obacht geben muss, dass das Fahrzeug ausschließlich von einem Halter gefahren wird, der eine
gültige Fahrerlaubnis besitzt; das Fahrzeug verkehrssicher ist und die regelmäßige Betriebserlaubnis
vorliegt. Diese Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters hat zur Folge, dass die Polizei sowohl gegen
den Fahrer als auch gegen den Fahrzeughalter bei Nichteinhalten der Pflichten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
einleiten kann. Außerdem hat der Halter eines Fahrzeuges regelmäßig die Kfz-Steuer zu entrichten und
für das Vorhandensein des ordnungsmäßen Versicherungsschutzes zu sorgen.
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