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Haftkapital


Das Haftkapital bezeichnet das Kapital, mit dem die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern haften. Das Haftkapital unterscheidet sich je nach Gesellschaftsform und kann als unbeschränktes Haftkapital oder Kapital mit beschränkter Haftung eingetragen werden. Ist das Haftkapital mit unbeschränkter Haftung eingetragen, haftet der Gesellschafter/die Gesellschafter auch mit seinem/ihrem Privatvermögen. Handelt es sich um beschränktes Haftkapital ist das Privatvermögen von der Haftung ausgenommen und es zählt nur das Kapital in Form von Einlagen, Rücklagen oder Gewinnvorträgen aus dem Vorjahr.

In einem Einzelunternehmen haftet der Einzelunternehmer grundsätzlich mit seinem Privatvermögen, so lange bis das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde und der Einzelunternehmer Kaufmann geworden ist. In einer Kapitalgesellschaft (kurz KG) haften die Gesellschafter nur mit ihren Einlagen, das Privatvermögen ist von der Haftung ausgenommen. Kapitalgesellschaften sind Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Personen und stellen keine juristische Person dar. Personengesellschaften besitzen keine eigene Rechtsfähigkeit. In einer Personengesellschaft haften alle, oder ein Teil der Gesellschafter, persönlich mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Personengesellschaft. Personengesellschaften in Deutschland sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die GmbH& Co.KG.

Das Haftkapital muss in seinem vollen Umfang im Handelsregister eingetragen werden. Eine sehr häufige Annahme, dass eine GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nicht mit ihrem Privatkapital haftet, ist falsch. Die GmbH haftet gegenüber ihren Gläubigern uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Davon ausgenommen sind nur die Gesellschafter, sie haften nur mit ihren Einlagen und eventuellen Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft. Die Gesellschaft selbst haftet hingegen mit ihrem Haftkapital als auch mit ihrem gesamten Vermögen.



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