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In Deutschland darf sich grundsätzlich jede Person als Gutachter bezeichnen, die Bezeichnung
Gutachter ist keine Berufsbezeichnung und hierzulande nicht geschützt. Allgemein versteht man
unter dem Begriff Gutachter jedoch eine Person, die über besondere Kenntnisse auf einem speziellen
Gebiet verfügt. Die berufliche Funktion Gutachter kann zu den freien Berufen gezählt werden. Im
Gegensatz zum Gutachter ist die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland eine geschützte
Berufsbezeichnung.
Gutachter werden bei Rechtsstreitigkeiten beauftragt, aber auch bei Meinungsverschiedenheiten im
privaten Bereich. Aus der Bezeichnung Gutachter leitet sich das Gutachten ab. Gutachten werden
erstellt, wenn Rechts- oder Sachfragen ohne deren Zuhilfenahme nicht eindeutig geklärt werden
können. Damit das Gutachten eine allgemeine Vertrauenswürdigkeit erhält, sollte es gegebenenfalls
durch einen akkreditierten Gutachter erstellt werden. Das Gutachten hat in einem Gerichtsprozess
keine rechtliche Bedeutung. Es dient lediglich zur besseren Beurteilung und Einschätzung der
Sachlage. Mit dem Gutachten gibt der Gutachter eine verbindliche Aussage ab, die mündlich oder
schriftlich erfolgen kann. Im Kreditwesen werden unter Umständen Gutachten angefordert, um die
Wertigkeit einer Immobilie feststellen zu können. Das Gutachten zur Bewertung einer Immobilie
kann sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für
einen Gutachter sind in der Gebührenordnung des Gutachterausschusses festgehalten, unter Umständen
aber auch frei verhandelbar. Soll das Gutachten in einem Prozess verwendet werden, sollte man sich
an einen öffentlich bestellten Gutachter wenden. Die Vielfalt verschiedener Gutachter ist in
Deutschland groß.
Da es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, sollte man sich zuvor um die
Seriosität des Gutachters informieren. Bezeichnungen wie freier Gutachter, gerichtlich anerkannter
Gutachter oder zertifizierter Gutachter sagen zunächst nichts über die Kompetenz eines Gutachters
aus. Handelt es sich um eine Immobilienbewertung kann unter Umständen auch die
kreditgebende Bank Auskunft über
einen seriösen Gutachter geben. Ein vom Gutachter erstelltes Verkehrswertgutachten
dient als sachliche Basis für Kauf- und Verkaufsverhandlungen. Ein Gutachten ist auch dann
unverzichtbar, wenn die Immobilie als rentable Renditeanlage vermittelt wird. Das Gutachten kann
zuverlässig Aufschluss darüber geben, ob die Immobilie später auch die versprochene Rendite
erwirtschaftet.
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