Kreditlexikon

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Gründerkredit


Der Gründerkredit ist ein spezieller geschäftlicher Kredit, der ausschließlich an in Deutschland lebende Personen vergeben wird. Mit dem Gründerkredit sollen überwiegend junge Menschen gefördert werden, die sich eine eigene Existenz aufbauen möchten. In der Regel wird der Gründerkredit als Startkapital verwendet. Der Gründerkredit unterscheidet sich von einem herkömmlichen gewerblichen Kredit nicht nur durch seine Bedingungen, zu denen er vergeben wird, sondern auch durch seine Konditionen.

Der Gründerkredit ist eine Form eines Förderkredites und daher zinsgünstiger als ein normaler Geschäftskredit. Meist werden dem Jungunternehmer auch Möglichkeiten tilgungsfreier Zeiten eingeräumt. Da die Gründungsphase sich in der Regel nur auf die ersten Geschäftsjahre bezieht, hat der Gründerkredit Laufzeiten zwischen 2-5 Jahren. Gründerkredite werden nur gegen feste Auflagen und Bedingungen vergeben. Der Kreditnehmer muss für den Gründerkredit genaue Angaben über Geschäftsidee und Geschäftskonzept, Businessplan und Kalkulation, den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Erfolg (Umsatz und Ertrag), sowie Angaben über Höhe des Eigenkapitals und eventuelle Sicherheiten bzw. Bürgschaften vorlegen. Für die Beantragung des Gründerkredites können erfahrene Unternehmensberater oder Steuerberater zur Seite stehen. Die genauen Vorgaben können bei den zuständigen Industrie-, Handels- oder Handwerkskammern erfragt werden. Gründerkredite werden meist von Landesbanken oder Sparkassen vergeben. Die Vergabe des Gründerkredites erfolgt häufig nur an Bewerber, die in der jeweiligen Stadt/Land ansässig sind. Mit diesem Vorgehen sollen vor allem Unternehmen im eigenen Zuständigkeitsbereich gefördert werden. Gründerkredite können aber auch bei jeder ortsansässigen Bank beantragt werden. Da der Erfolg des noch jungen Unternehmens nicht zu 100% garantiert werden kann, stellt der Gründerkredit für das kreditgebende Institut immer ein verhältnismäßig großes Risiko dar. Gründerkredite werden oftmals mit speziellen Fördermitteln des Bundes oder der Länder subventioniert. Der Gründerkredit wird aber nicht automatisch jedem jungen Unternehmer gewährt. Erst wenn der Businessplan von der kreditgebenden Bank genau geprüft wurde und Erfolg versprechend ist, wird der Gründerkredit genehmigt. Selbstverständlich muss der Jungunternehmer selbst eine entsprechende Bonität aufweisen. Hat er beispielsweise selbst schon einen negativen Schufa-Eintrag und in den Jahren zuvor eine schlechte Zahlungsmoral bewiesen, ist der Antrag auf einen Gründerkredit relativ aussichtslos.



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