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Der Gründerkredit ist ein spezieller geschäftlicher Kredit, der ausschließlich an in
Deutschland lebende Personen vergeben wird. Mit dem Gründerkredit sollen überwiegend junge
Menschen gefördert werden, die sich eine eigene Existenz aufbauen möchten. In der Regel wird
der Gründerkredit als Startkapital verwendet. Der Gründerkredit unterscheidet sich von einem
herkömmlichen gewerblichen Kredit
nicht nur durch seine Bedingungen, zu denen er vergeben wird, sondern auch durch seine Konditionen.
Der Gründerkredit ist eine Form eines Förderkredites und daher zinsgünstiger als ein normaler
Geschäftskredit. Meist werden dem Jungunternehmer auch Möglichkeiten tilgungsfreier Zeiten
eingeräumt. Da die Gründungsphase sich in der Regel nur auf die ersten Geschäftsjahre bezieht, hat
der Gründerkredit Laufzeiten zwischen 2-5 Jahren. Gründerkredite werden nur gegen feste Auflagen
und Bedingungen vergeben. Der Kreditnehmer muss für den Gründerkredit genaue Angaben über
Geschäftsidee und Geschäftskonzept, Businessplan und Kalkulation, den voraussichtlich zu erwartenden
wirtschaftlichen Erfolg (Umsatz und Ertrag), sowie Angaben über Höhe des Eigenkapitals und eventuelle
Sicherheiten bzw. Bürgschaften vorlegen. Für die Beantragung des Gründerkredites können erfahrene
Unternehmensberater oder Steuerberater zur Seite stehen. Die genauen Vorgaben können bei den zuständigen
Industrie-, Handels- oder Handwerkskammern erfragt werden. Gründerkredite werden meist von Landesbanken
oder Sparkassen vergeben. Die Vergabe des Gründerkredites erfolgt häufig nur an Bewerber, die in der
jeweiligen Stadt/Land ansässig sind. Mit diesem Vorgehen sollen vor allem Unternehmen im eigenen
Zuständigkeitsbereich gefördert werden. Gründerkredite können aber auch bei jeder ortsansässigen
Bank beantragt werden. Da der Erfolg des noch jungen Unternehmens nicht zu 100% garantiert werden
kann, stellt der Gründerkredit für das kreditgebende Institut immer ein verhältnismäßig großes Risiko
dar. Gründerkredite werden oftmals mit speziellen Fördermitteln des Bundes oder der Länder
subventioniert. Der Gründerkredit wird aber nicht automatisch jedem jungen Unternehmer gewährt. Erst
wenn der Businessplan von der kreditgebenden Bank genau geprüft wurde und Erfolg versprechend ist, wird
der Gründerkredit genehmigt. Selbstverständlich muss der Jungunternehmer selbst eine entsprechende
Bonität aufweisen. Hat er beispielsweise selbst schon einen negativen Schufa-Eintrag
und in den Jahren zuvor eine schlechte Zahlungsmoral bewiesen, ist der Antrag auf einen Gründerkredit
relativ aussichtslos.
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