Kreditlexikon

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Großkredit


Die Bezeichnung Großkredit mag etwas irreführend sein, denn sie bezeichnet nicht nur ein einzelnes Darlehen, sondern umfasst alle Kredite, die von einem Kreditinstitut an einen Kreditnehmer vergeben werden. Dabei muss die Summe des Großkredites 10% des Eigenkapitals des Kreditinstitutes erreichen oder übersteigen.

Ein einzelner Großkredit darf nicht 25% des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen. Der Großkredit stellt für das kreditgebende Kreditinstitut in dieser Größenordnung immer ein überdurchschnittliches Risiko dar. Der Großkredit bedarf der Genehmigung aller Geschäftsleiter, dabei muss die Genehmigung immer einstimmig und grundsätzlich vor der Kreditgewährung erfolgen. Aufgrund ihrer wichtigen Bedeutung, werden Großkredite und Millionenkredite von der Bundesbank überwacht. Alle kreditgebenden Institute müssen vierteljährliche ihre Großkredite an die Bundesbank mitteilen. Die Deutsche Bundesbank überwacht die Einhaltung der Großkredit-Obergrenzen sowie die Risikostreuung der Großkredite eines Instituts. In der Summe wird ein Großkredit erreicht, wenn die Kredithöhe mindestens 1,5 Millionen Euro beträgt. In unserem Nachbarland Österreich ist die Grenze eines Großkredites sehr viel niedriger angesetzt, hier wird ein Großkredit schon ab eine Kredit von 350.000 Euro bezeichnet und muss der Österreichischen Nationalbank gemeldet werden. Für Privatpersonen wird häufig ein Immobilienkredit als Großkredit bezeichnet, allerdings findet der Großkredit im Privatbereich eher seltener Anwendung. Vom Ablauf der Finanzierung über den Zinssatz und weitere Kreditvereinbarungen unterscheidet sich der Großkredit nicht wesentlich von einem Ratenkredit.

Eine Ausnahme bildet die Bonitätsprüfung, denn diese wird bei einem Großkredit deutlich sorgfältiger ausfallen, als bei einem normalen Ratenkredit. Die Absicherung solch großer Kreditsummen erfolgt nicht ausschließlich über eine Schufa- Auskunft. Aus den an die Bundesbank gemeldeten Großkrediten wird die Gesamtverschuldung je Kreditnehmer und Kreditnehmereinheiten ermittelt, Anschließend werden die Kreditgeber über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer unterrichtet.



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