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Die Bezeichnung Großkredit mag etwas irreführend sein, denn sie bezeichnet nicht nur
ein einzelnes Darlehen, sondern umfasst alle Kredite, die von einem Kreditinstitut an
einen Kreditnehmer vergeben werden. Dabei muss die Summe des Großkredites 10% des Eigenkapitals
des Kreditinstitutes erreichen oder übersteigen.
Ein einzelner Großkredit darf nicht 25% des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen. Der
Großkredit stellt für das kreditgebende Kreditinstitut in dieser Größenordnung immer ein
überdurchschnittliches Risiko dar. Der Großkredit bedarf der Genehmigung aller Geschäftsleiter,
dabei muss die Genehmigung immer einstimmig und grundsätzlich vor der Kreditgewährung erfolgen.
Aufgrund ihrer wichtigen Bedeutung, werden Großkredite und Millionenkredite von der Bundesbank
überwacht. Alle kreditgebenden Institute müssen vierteljährliche ihre Großkredite an die
Bundesbank mitteilen. Die Deutsche Bundesbank überwacht die Einhaltung der Großkredit-Obergrenzen
sowie die Risikostreuung der Großkredite eines Instituts. In der Summe wird ein Großkredit
erreicht, wenn die Kredithöhe mindestens 1,5 Millionen Euro beträgt. In unserem Nachbarland
Österreich ist die Grenze eines Großkredites sehr viel niedriger angesetzt, hier wird ein
Großkredit schon ab eine Kredit
von 350.000 Euro bezeichnet und muss der Österreichischen Nationalbank gemeldet werden. Für
Privatpersonen wird häufig ein Immobilienkredit als Großkredit bezeichnet, allerdings findet
der Großkredit im Privatbereich eher seltener Anwendung. Vom Ablauf der Finanzierung über
den Zinssatz und weitere Kreditvereinbarungen unterscheidet sich der Großkredit nicht
wesentlich von einem Ratenkredit.
Eine Ausnahme bildet die Bonitätsprüfung, denn diese wird bei einem Großkredit
deutlich sorgfältiger ausfallen, als bei einem normalen Ratenkredit. Die
Absicherung solch großer Kreditsummen erfolgt nicht ausschließlich über eine Schufa- Auskunft.
Aus den an die Bundesbank gemeldeten Großkrediten wird die Gesamtverschuldung je Kreditnehmer
und Kreditnehmereinheiten ermittelt, Anschließend werden die Kreditgeber über die Gesamtverschuldung
ihrer Kreditnehmer unterrichtet.
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