A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Gläubigerpapiere, auch als Schuldverschreibung bezeichnet, verbriefen ein Forderungsrecht
für den Gläubiger gegenüber dem Schuldner. Der Besitzer/Inhaber der Gläubigerpapiere hat
grundsätzlich das Recht auf Rückzahlung der verbrieften Forderung und Zahlung der angefallenen
Zinsen auf die Forderung.
Gläubigerpapiere können von grundsätzlich von 3 verschiedenen
Emittenten ausgegeben werden. Emittenten können sein: die öffentliche Hand, wie zum Beispiel
die Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer, Kommunen und andere; Kreditinstitute wie zum
Beispiel Sparkassen, Banken, Genossenschaftsbanken und auch die Notenbanken; die Industrie.
Gläubigerpapiere enthalten immer folgende Merkmale: Festgehalten wird die Laufzeit. Die Laufzeit
bezeichnet die Zeit zwischen dem Verzinsungsbeginn und dem endgültigen Termin der Fälligkeit
der Anlage. Unterschieden wird zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen
Laufzeiten. Kurzfristig bezeichnet den Zeitraum bis zu 4 Jahren. Als mittelfristig wird
bezeichnet eine Laufzeit zwischen 4 und 8 Jahren und eine langfristige Laufzeit bezeichnet
den Zeitraum ab 8 Jahren und länger. Das Recht der Gläubigerpapiere kann übertragen werden.
Zur Übertragung muss die Urkunde übergeben werden. Möglich ist auch eine namentliche Übertragung,
muss eine Namensschuld- verschreibung stattfinden. Ein weiterer Bestandteil der Gläubigerpapiere
ist die Form der Rückzahlung/Tilgung. Auch hier unterscheidet man zwischen 3 verschiedenen
Möglichkeiten. Das gesamtfällige Darlehen,
in diesem Fall muss die Tilgung in einer Summe am
Ende der Laufzeit getilgt werden. Die Tilgungsanleihen, hier findet die Tilgung in festgelegten
Teilzahlungen statt. Die dritte Variante bezeichnet die ewigen Anleihen. In diesem Fall findet
nie eine Rückzahlung statt, es erfolgt eine ewige Zinsauszahlung. In der Verzinsung unterscheidet
man zwischen festen ("Straight") Zinssätzen und variablen ("Floater") Zinssätzen. Ist ein fester
Zinssatz vereinbart, bleibt dieser während der gesamten Laufzeit gleich. Wird ein variabler
Zinssatz vereinbart, wird dieser in bestimmten Abständen an einen Referenzzins angepasst.
In der so genannten "Null-Kupon-Anleihe" erfolgt während der Laufzeit keine Zinszahlung, sondern
erst komplett am Ende der Auszahlung.
Vorherige Seite: Gläubiger | Nächste Seite: Großkredit |