Kreditlexikon

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Gläubigerpapiere


Gläubigerpapiere, auch als Schuldverschreibung bezeichnet, verbriefen ein Forderungsrecht für den Gläubiger gegenüber dem Schuldner. Der Besitzer/Inhaber der Gläubigerpapiere hat grundsätzlich das Recht auf Rückzahlung der verbrieften Forderung und Zahlung der angefallenen Zinsen auf die Forderung.

Gläubigerpapiere können von grundsätzlich von 3 verschiedenen Emittenten ausgegeben werden. Emittenten können sein: die öffentliche Hand, wie zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer, Kommunen und andere; Kreditinstitute wie zum Beispiel Sparkassen, Banken, Genossenschaftsbanken und auch die Notenbanken; die Industrie. Gläubigerpapiere enthalten immer folgende Merkmale: Festgehalten wird die Laufzeit. Die Laufzeit bezeichnet die Zeit zwischen dem Verzinsungsbeginn und dem endgültigen Termin der Fälligkeit der Anlage. Unterschieden wird zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Laufzeiten. Kurzfristig bezeichnet den Zeitraum bis zu 4 Jahren. Als mittelfristig wird bezeichnet eine Laufzeit zwischen 4 und 8 Jahren und eine langfristige Laufzeit bezeichnet den Zeitraum ab 8 Jahren und länger. Das Recht der Gläubigerpapiere kann übertragen werden. Zur Übertragung muss die Urkunde übergeben werden. Möglich ist auch eine namentliche Übertragung, muss eine Namensschuld- verschreibung stattfinden. Ein weiterer Bestandteil der Gläubigerpapiere ist die Form der Rückzahlung/Tilgung. Auch hier unterscheidet man zwischen 3 verschiedenen Möglichkeiten. Das gesamtfällige Darlehen, in diesem Fall muss die Tilgung in einer Summe am Ende der Laufzeit getilgt werden. Die Tilgungsanleihen, hier findet die Tilgung in festgelegten Teilzahlungen statt. Die dritte Variante bezeichnet die ewigen Anleihen. In diesem Fall findet nie eine Rückzahlung statt, es erfolgt eine ewige Zinsauszahlung. In der Verzinsung unterscheidet man zwischen festen ("Straight") Zinssätzen und variablen ("Floater") Zinssätzen. Ist ein fester Zinssatz vereinbart, bleibt dieser während der gesamten Laufzeit gleich. Wird ein variabler Zinssatz vereinbart, wird dieser in bestimmten Abständen an einen Referenzzins angepasst.

In der so genannten "Null-Kupon-Anleihe" erfolgt während der Laufzeit keine Zinszahlung, sondern erst komplett am Ende der Auszahlung.



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