A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Der Gebäudewert beziffert den Wert der Immobilie ohne den Wert des Grundstückes. Der Gebäudewert
wird zur Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen und wird gemeinsam mit dem Bodenwert für die
Ermittlung des Beleihungswertes benötigt. Soll das Gebäude mit einem Darlehen beliehen werden, muss
dazu der Gebäudewert ermittelt werden. Im Falle einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers,
beziffert der Gebäudewert die Summe zu der die Immobilie veräußert werden kann. Der Gebäudewert stellt
also einen wichtigen Wert für die kreditgebende Bank
dar. Erst anhand des Gebäudewertes kann die
Darlehenssumme, mit der die Immobilie beliehen werden soll, festgestellt werden. Der Gebäudewert kann
anhand einer Schätzung oder eines Gutachtens ermittelt werden. Die Wertermittlung erfolgt auf Basis
der durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen von 1958. Üblicherweise fließen
in die Berechnung des Gebäudewertes die Kaufsumme der Immobilie ein oder die Kosten für den Bau der
Immobilie. Hinzu gerechnet werden zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für Modernisierungen und Sanierungen,
sowie andere Arbeiten am Gebäude.
Der Gebäudewert spiegelt den aktuellen Wert des Gebäudes wieder. Dieser allein reicht aber nicht aus,
denn läuft das Darlehen zum Beispiel zehn Jahre, ist es wichtig zu wissen, welchen Verkaufswert das
Gebäude in den nächsten zehn Jahren erreichen wird. Dabei wird ein Wertverfall genauso berücksichtigt wie
eine mögliche Wertsteigerung. Die Darlehenssumme beträgt maximal den Wert des Gebäudes, der zum Zeitpunkt
des Verkaufes mindestens erzielt werden kann. In der Regel setzt die kreditgebende Bank die Darlehenssumme
etwas unterhalb des aktuellen Gebäudewertes an. Bei einer schlechten Marktlage muss die Veräußerung der
Immobilie immer noch mindestens den Beleihungswert erzielen. Ein möglicher Überschuss im Falle des Verkaufes
wird dem Kreditnehmer ausbezahlt. Zur korrekten Wertermittlung des Gebäudewertes kann man sich als Eigentümer
einen Gutachter von der IHK empfehlen lassen.
Vorherige Seite: Garantieverzinsung | Nächste Seite: Gebrauchtwagen |