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Die Freistellungserklärung ist vor allem im Bauwesen von wichtiger Bedeutung. Sie kommt in erster
Linie beim Bau von Eigentumswohnungen oder größeren Wohnkomplexen zum Tragen. Eigentumswohnungen
benötigen in der Regel eine größere Finanzierung, handelt sich um einen Wohnkomplex fällt die
Darlehenssumme noch weit höher aus. Diese Darlehenssummen sind natürlich für den Darlehensgeber, in
der Regel eine oder mehrere Banken, mit einem hohen Risiko verbunden. Dieses Risiko soll minimiert
werden. Dazu verlangen Banken meist eine Globalgrundschuld vom Bauträger. Diese Globalgrundschuld
umfasst sämtliche Wohnungseinheiten. Sollte es möglicherweise zu einer Zahlungsunfähigkeit kommen, kann
der/die Kreditgeber auf alle Wohnungseinheiten zurückgreifen und hat ein Recht diese zu veräußern, um
die Darlehenssumme bestmöglich abdecken
zu können.
Der Käufer der Wohnungseinheiten leistet Zahlungen an den Bauträger. In der Regel werden aber nur
Teilzahlungen geleistet. Das bedeutet, ein Teil der Wohnungskosten wird im Voraus gezahlt, die
Restsumme erfolgt in monatlichen Ratenzahlungen. Damit muss der Bauträger seine Baukosten zu einem
großen Teil als Vorschusszahlungen leisten, kann seine Darlehenssumme bei seinem Kreditgeber wiederum
auch nur in monatlichen Darlehensraten tilgen. Ist die Wohnung endgültig abgezahlt und vollständig in
den Besitz des Käufers übergegangen, will der Käufer ausschließen, dass die kreditgebende Bank mit
der Globalgrundschuld, auf die Eigentumswohnung als Sicherheit zugreifen kann. Die Freistellungserklärung
wird in diesem Fall von der kreditgebenden Bank des Bauträgers abgegeben und sichert dem Besitzer der
Eigentumswohnung, dass die Bank im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers kein Recht mehr besitzt
auf diese Wohnung zuzugreifen. Alle Ansprüche seitens der Bank an das Wohneigentum sind damit erloschen,
bzw. freigestellt. Im Gegenzug wird auch die Bank des Käufers auf die Freistellungserklärung bestehen,
da sie wiederum die Wohnung als Kreditsicherheit fordert.
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