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Flurkarte


Kaum eine Geschichte der Karten ist so alt, wie die Geschichte der Flurkarten. Erste Flurkarten gehen bis in das Jahr 3000 v.Chr. zurück. Weitere Existenznachweise stammen aus dem alten China des 2. Jahrhunderts v. Chr. Und 1700 v. Chr. aus dem Ägypten. Ähnlich wie aus den vergangenen Jahrhunderten ist die heutige Flurkarte eine maßstabsgetreue Darstellung aller Flurstücke und Gebäude. Gemeinsam mit der Schätzungskarte bildet die Flurkarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte ist die amtliche Kartengrundlage des Grundbuches und damit die Sicherung des Eigentumes an Grund und Boden.

Außerdem wurden Flurkarten zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Tatsächlich ist die Flurkarte in Deutschland heute als historisch anzusehen, denn sie wurde vollständig durch ein elektronisches System, der Automatisierten Liegenschaftskarte (kurz ALK) abgelöst. Die Flurkarte beinhaltete ursprünglich die einzelnen Flurstücke inklusive deren Grenzen und Nummern; die Gemarkungs- und Gemeindegrenzen; die Gebäude mit deren Nummern und Nutzung; die Nutzungsart des Bodens und der Blattrahmen bezeichnete die Flurnummern, Maßstab und Herkunft sowie die Gemarkungsbezeichnung. Die Umstellung auf die vollständig digitalisierte ALK begann in den 1990er Jahren. Die digitale ALK erleichtert zum einen den Ausdruck der Karten und außerdem erleichtert sie wesentlich die Fortführung und Ergänzung der ALK. Die Flurkarte ist dann interessant, wenn man beabsichtigt ein Grundstück zu kaufen und darauf eine Immobilien zu bauen oder aber eine bereits fertige Immobilie auf einem Grundstück zu kaufen. Grundsätzlich kann jeder einen Auszug einer Flurkarte anfordern und sich so einen genauen Überblick über die Bebauung und die Nachbarschaft bilden. Die Flurkarte kann beim zuständigen Katasteramt angefordert werden. Auf der Flurkarte sind die Lage, die Bebauung und auch die Flur- und Flurstücksnummer verzeichnet. Mit der Flurkarte kann der Interessent einfacher entscheiden, ob das Grundstück für ihn in Frage kommt oder ob er von seinen Kaufabsichten Abstand nehmen möchte, weil zum Beispiel die Nachbarschaft zu dicht bebaut wurde oder andere Gründe gegen einen Kauf sprechen.



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