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Kaum eine Geschichte der Karten ist so alt, wie die Geschichte der Flurkarten. Erste Flurkarten gehen
bis in das Jahr 3000 v.Chr. zurück. Weitere Existenznachweise stammen aus dem alten China des 2. Jahrhunderts
v. Chr. Und 1700 v. Chr. aus dem Ägypten. Ähnlich wie aus den vergangenen Jahrhunderten ist die heutige
Flurkarte eine maßstabsgetreue Darstellung aller Flurstücke und Gebäude. Gemeinsam mit der Schätzungskarte
bildet die Flurkarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte ist die amtliche
Kartengrundlage des Grundbuches und damit die Sicherung des Eigentumes an Grund und Boden.
Außerdem wurden Flurkarten zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Tatsächlich ist die Flurkarte in
Deutschland heute als historisch anzusehen, denn sie wurde vollständig durch ein elektronisches System, der
Automatisierten Liegenschaftskarte (kurz ALK) abgelöst. Die Flurkarte beinhaltete ursprünglich die
einzelnen Flurstücke inklusive deren Grenzen und Nummern; die Gemarkungs- und Gemeindegrenzen; die
Gebäude mit deren Nummern und Nutzung; die Nutzungsart des Bodens und der Blattrahmen bezeichnete die
Flurnummern, Maßstab und Herkunft sowie die Gemarkungsbezeichnung. Die Umstellung auf die vollständig
digitalisierte ALK begann in den 1990er Jahren. Die digitale ALK erleichtert zum einen den Ausdruck der
Karten und außerdem erleichtert sie wesentlich die Fortführung und Ergänzung der ALK. Die Flurkarte ist
dann interessant, wenn man beabsichtigt ein Grundstück zu kaufen und darauf eine Immobilien zu bauen oder
aber eine bereits fertige Immobilie auf einem Grundstück zu kaufen. Grundsätzlich kann jeder einen Auszug
einer Flurkarte anfordern und sich so einen genauen Überblick über die Bebauung und die Nachbarschaft
bilden. Die Flurkarte kann beim zuständigen Katasteramt angefordert werden. Auf der Flurkarte sind die
Lage, die Bebauung und auch die Flur- und Flurstücksnummer verzeichnet. Mit der Flurkarte kann der
Interessent einfacher entscheiden, ob das Grundstück für ihn in Frage kommt oder ob er von seinen Kaufabsichten
Abstand nehmen möchte, weil zum Beispiel die Nachbarschaft zu dicht bebaut wurde oder andere Gründe gegen
einen Kauf sprechen.
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