Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Flattax


Mit Einheitssteuer, Einfachsteuer oder auch Flat Tax (FT; eigentlich flat rate tax) wird ein einstufiger Einkommensteuertarif bezeichnet. Bei der Einheitssteuer ist der Steuersatz konstant und damit gleich dem Grenzsteuersatz.

Die Einführung einer Einheitssteuer ist in der Regel konzeptionell verbunden mit einer möglichst vollständigen Erfassung der Einkommen und dem weitgehenden Wegfall von Subventionen und Steuervergünstigungen, um auch bei einem niedrigen Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen.

Mit Forderungen einer Flat-Tax-Einführung werden ? neben einem eigentlich sebstverständlichen Vermeiden jeglicher Doppelbesteuerung? auch andere verbunden, wie «nur eine» Steuer einzuführen, oder die Steuern allgemein zu senken.

Es werden aber auch Ausnahmen verlangt. Eine Einheitssteuer mit einem Freibetrag führt zu einer indirekt progressiven Steuerbelastung: Während der Grenzsteuersatz gleich bleibt, steigt der Durchschnittsteuersatz mit zunehmendem Einkommen und nähert sich dem Grenzsteuersatz an.



Vorherige Seite: Finanzierungsplan Nächste Seite: Flurkarte


zurück zur Übersicht