A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Der Fahrzeugpreis definiert den Grundpreis des Fahrzeuges, exklusive verschiedener
Sonderausstattungen. Den Fahrzeugpreis ohne die Einrechnung der Sonderausstattungen wird als
Netto Fahrzeugpreis definiert. Die Sonderausstattungen des Fahrzeuges können den Netto Fahrzeugpreis
wesentlich erhöhen. Zu den Sonderausstattungen eines Fahrzeuges zählen zum Beispiel Navigationssystem,
Klimaanlage, Sportlenkrad, Spoiler, LPG-Gasanlage oder andere Extras, die auf Wunsch beim
Fahrzeugkauf angegeben werden können.
Mittlerweile bieten zahlreiche Autohändler einen Konfigurator an. Hier können die gewünschten Extras
eingegeben werden, der Autokäufer sieht dann umgehend, um welche Kosten sich der Fahrzeugpreis erhöht. Die
tatsächlichen Fahrzeugkosten spielen eine wesentliche Rolle bei der jährlichen Steuererklärung. So können
die Sonderausstattungen in der Abschreibung geltend gemacht werden. Um die Abschreibung des Fahrzeuges in
der Steuererklärung erfassen zu können, müssen die Anschaffungskosten des Fahrzeugpreises inklusive
Zubehör, Sonderausstattung, Mehrwertsteuer sowie Überführung, Kfz-Brief, Zulassung auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer des Fahrzeuges verteilt werden. Zur Sonderausstattung sind im Steuerrecht allerdings nicht
alle Sonderausstattungsteile zur Abschreibung zugelassen. So gehören beispielsweise das Navigationsgerät
und eine Diebstahlsicherung zu den Sonderausstattungen, die in der Abschreibung geltend gemacht werden
können. Nicht geltend ist beispielsweise ein Sportlenkrad oder Spoiler. Handelt es sich um ein gebrauchtes
Fahrzeug, kann der Netto Fahrzeugpreis oftmals nicht mehr genau ermittelt werden. Der Fahrzeugpreis für
einen Gebrauchtwagen wird als Komplettsumme angegeben, ohne dass die Sonderausstattung aufgeschlüsselt wird.
Häufig wird für den Fahrzeugpreis ein Autokredit aufgenommen. Für die Aufnahme des Autokredites sollte nicht
vergessen werden, dass nicht allein der Netto Fahrzeugpreis die Kreditsumme ausmacht. Hierbei müssen die
Sonderausstattungen und die Umsatzsteuer ebenfalls eingerechnet werden. Möglicherweise müssen auch die
Kosten für den Betrieb des Fahrzeuges im ersten Jahr, wie zum Beispiel Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Winterreifen
und andere Kosten, zunächst per Kredit bezahlt werden. Vor der Kreditaufnahme für den Fahrzeugpreis müssen
also anfallenden und möglichen Kosten genau eingerechnet werden.
Vorherige Seite: Lexikon F | Nächste Seite: Festzinshypothek |