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Der Ertragswert beziffert den Wert einer Kapitalanlage, der auf deren zukünftigen Erträgen
basiert. Der Ertragswert wird für verschiedene Berechnungen ermittelt. In Deutschland wird er
häufig angewendet, um den Ertragswert von Mehrfamilienhäusern zu berechnen. Der Ertragswert bildet
dabei die Grundlage für den Beleihungswert. Errechnet wird der Ertragswert aus der Summe von
Mieten/Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Der Ertragswert wird dann auf die Restnutzungsdauer
der Immobilie hochgerechnet. Heute spielt der Ertragswert im Immobilienwesen von Ein- und
Mehrfamilienhäusern keine so große Rolle mehr. Eine wesentliche Bedeutung kommt dem Ertragswert einer
Immobilie zu, wenn es sich um Renditeobjekte handelt. Investiert der Käufer in ein Renditeobjekt, möchte
er natürlich wissen, inwieweit sich seine Investition in den nächsten Jahren rentieren wird und ob
sich ein Gewinn erzielen lässt.
Außerdem wird der Ertragswert angewendet, um den Wert eines Unternehmens zu berechnen. Das dazu
angewendete Verfahren wird Ertragswertverfahren genannt. Um den Ertragswert für ein Unternehmen
zu berechnen, geht man in der Grundlage davon aus, welches Potenzial das Unternehmen in der Zukunft
hat, um Gewinne zu erwirtschaften. Dies ist besonders interessant, wenn Investitionen in das Unternehmen
getätigt werden sollen, für die Fremdkapital aufgenommen werden muss. Geht man von der Perspektive
des Käufers aus, darf der Ertragswert nicht höher ausfallen, als die zu erwartenden Gewinne, die
zukünftig erwirtschaftet werden können. Außerdem dient der Ertragswert den Berechnungen der Finanzämter
zur Bemessungsgrundlage verschiedener Abgaben. Dazu gehören zum Beispiel die Erbschafts- und
Schenkungssteuern, die Bodenwertabgaben sowie die Vermögenssteuer und Grundsteuern. Der Ertragswert
kann linear abgeschrieben werden oder nach der Berechnung Ross. Der Ertragswert kann gemindert werden,
in dem Entnahmen von Zahlungsüberschüssen erfolgen.
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