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Ertragswert


Der Ertragswert beziffert den Wert einer Kapitalanlage, der auf deren zukünftigen Erträgen basiert. Der Ertragswert wird für verschiedene Berechnungen ermittelt. In Deutschland wird er häufig angewendet, um den Ertragswert von Mehrfamilienhäusern zu berechnen. Der Ertragswert bildet dabei die Grundlage für den Beleihungswert. Errechnet wird der Ertragswert aus der Summe von Mieten/Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Der Ertragswert wird dann auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet. Heute spielt der Ertragswert im Immobilienwesen von Ein- und Mehrfamilienhäusern keine so große Rolle mehr. Eine wesentliche Bedeutung kommt dem Ertragswert einer Immobilie zu, wenn es sich um Renditeobjekte handelt. Investiert der Käufer in ein Renditeobjekt, möchte er natürlich wissen, inwieweit sich seine Investition in den nächsten Jahren rentieren wird und ob sich ein Gewinn erzielen lässt.

Außerdem wird der Ertragswert angewendet, um den Wert eines Unternehmens zu berechnen. Das dazu angewendete Verfahren wird Ertragswertverfahren genannt. Um den Ertragswert für ein Unternehmen zu berechnen, geht man in der Grundlage davon aus, welches Potenzial das Unternehmen in der Zukunft hat, um Gewinne zu erwirtschaften. Dies ist besonders interessant, wenn Investitionen in das Unternehmen getätigt werden sollen, für die Fremdkapital aufgenommen werden muss. Geht man von der Perspektive des Käufers aus, darf der Ertragswert nicht höher ausfallen, als die zu erwartenden Gewinne, die zukünftig erwirtschaftet werden können. Außerdem dient der Ertragswert den Berechnungen der Finanzämter zur Bemessungsgrundlage verschiedener Abgaben. Dazu gehören zum Beispiel die Erbschafts- und Schenkungssteuern, die Bodenwertabgaben sowie die Vermögenssteuer und Grundsteuern. Der Ertragswert kann linear abgeschrieben werden oder nach der Berechnung Ross. Der Ertragswert kann gemindert werden, in dem Entnahmen von Zahlungsüberschüssen erfolgen.



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