Kreditlexikon

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Erstrangige Hypothek


Die erstrangige Hypothek bezeichnet eine Hypothek oder Grundschuld, die an erster Stelle im Grundbuch eingetragen ist. Die Hypothek oder Grundschuld dient der Absicherung einer Baufinanzierung. Sichert sich das kreditgebende Institut die erstrangige Hypothek, wird dies in der Regel mit einem günstigen Zinssatz "belohnt". Der günstige Zinssatz wird gewährt, da sich das kreditgebende Institut im Falle einer Zwangsversteigerung an erster Stelle der Gläubiger befindet und sich so den größten Anteil der Summe der Zwangsversteigerung sichern kann. Liegt die erstrangige Hypothek dann noch unter dem Beleihungswert, spricht man von einer 1a-Hypothek, da sich der Inhaber der erstrangigen Hypothek den vollen Hypothekenwert versprechen kann, falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt.

Teilweise gewähren Kreditinstitute nur die gewünschte Hypothek, wenn sie sich die erstrangige Hypothek sichern können. Ist diese schon vergeben, kann es zu einer Ablehnung der Hypothek kommen. Rechtlich definiert gehört die Hypothek zu den Grundpfandrechten und sichert dem Hypothekengläubiger ein dingliches Recht an dem beliehenen Grundstück zu. Die Hypothek erlaubt es dem Hypothekengläubiger seine finanziellen Rechte an der Hypothek geltend zu machen, meist handelt es sich dabei um eine Zwangsversteigerung. In der Baufinanzierung wird eigentliche Darlehenssumme zur Finanzierung einer Immobilie umgangssprachlich häufig ebenfalls als Hypothek bezeichnet. Geht die Baufinanzierung über die 60% des Beleihungswertes hinaus, muss die Finanzierung aufgestockt werden. In diesen Fällen spricht man von einer zweitrangigen Hypothek, die in der Zinslast deutlich teurer ist als die erstrangige Hypothek. Häufig erwirtschaftet eine Zwangsversteigerung nicht einmal ausreichend Kapital, um die Ansprüche der erstrangigen Hypothek bedienen zu können. Das Ausfallrisiko der zweitrangigen Hypothek ist also deutlich höher und wird daher auch mit einem deutlich höheren Zinssatz belegt. Mit dem höheren Zinssatz will der Darlehensgeber das Risiko schon im Vorfeld mit den Zinszahlungen minimieren. Um möglichst kostensparend bauen zu können, sollte eine zweitrangige Hypothek vermieden werden. Stattdessen sollte die Baufinanzierung durch ausreichend Eigenkapital abgesichert werden.



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