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Die erstrangige Hypothek bezeichnet eine Hypothek oder Grundschuld, die an erster Stelle im
Grundbuch eingetragen ist. Die Hypothek oder Grundschuld dient der Absicherung einer Baufinanzierung.
Sichert sich das kreditgebende Institut die erstrangige Hypothek, wird dies in der Regel mit einem
günstigen Zinssatz "belohnt". Der günstige Zinssatz wird gewährt, da sich das kreditgebende Institut
im Falle einer Zwangsversteigerung an erster Stelle der Gläubiger befindet und sich so den größten
Anteil der Summe der Zwangsversteigerung sichern kann. Liegt die erstrangige Hypothek dann noch unter
dem Beleihungswert, spricht man von einer 1a-Hypothek, da sich der Inhaber der erstrangigen Hypothek
den vollen Hypothekenwert versprechen kann, falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt.
Teilweise gewähren Kreditinstitute nur die gewünschte Hypothek, wenn sie sich die erstrangige Hypothek
sichern können. Ist diese schon vergeben, kann es zu einer Ablehnung der Hypothek kommen. Rechtlich definiert
gehört die Hypothek zu den Grundpfandrechten und sichert dem Hypothekengläubiger ein dingliches Recht an
dem beliehenen Grundstück zu. Die Hypothek erlaubt es dem Hypothekengläubiger seine finanziellen Rechte an
der Hypothek geltend zu machen, meist handelt es sich dabei um eine Zwangsversteigerung. In der Baufinanzierung
wird eigentliche Darlehenssumme zur Finanzierung einer Immobilie umgangssprachlich häufig ebenfalls als
Hypothek bezeichnet. Geht die Baufinanzierung über die 60% des Beleihungswertes hinaus, muss die Finanzierung
aufgestockt werden. In diesen Fällen spricht man von einer zweitrangigen Hypothek, die in der Zinslast
deutlich teurer ist als die erstrangige Hypothek. Häufig erwirtschaftet eine Zwangsversteigerung nicht
einmal ausreichend Kapital, um die Ansprüche der erstrangigen Hypothek bedienen zu können. Das Ausfallrisiko
der zweitrangigen Hypothek ist also deutlich höher und wird daher auch mit einem deutlich höheren Zinssatz
belegt. Mit dem höheren Zinssatz will der Darlehensgeber das Risiko schon im Vorfeld mit den Zinszahlungen
minimieren. Um möglichst kostensparend bauen zu können, sollte eine zweitrangige Hypothek vermieden
werden. Stattdessen sollte die Baufinanzierung durch ausreichend Eigenkapital abgesichert werden.
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