Kreditlexikon

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Erbbaurecht


Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann üblicherweise vererbt oder veräußert werden. In der Regel wird das Erbbaurecht auf 99 Jahre bestellt und muss nach Ablauf dieser Zeit neu bestellt werden. Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht und gibt dem Inhaber des Erbbaurechtes die Befugnis auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu erbauen. Der Erbbaurechtsvertrag muss notariell beurkundet werden, um Gültigkeit zu besitzen. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich, wenn auf einem fremden Grundstück gebaut werden soll? Einer der Vorteile ist zum Beispiel, dass man sich den Kauf des Grundstückes erspart und stattdessen nur eine Erbbaurechtmiete zahlt. Also muss für das Grundstück kein Kredit aufgenommen werden.

Der Erbbauzins, die Erbbaurechtmiete, wird in Zeit und Höhe im Grundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht eignet sich dann, wenn der zukünftige Immobilienbesitzer wenig oder gar kein Eigenkapital mitbringt. Der Nachteil liegt eindeutig im späteren Verkauf des Hauses. Immobilien, die auf einem Erbbaugrundstück gebaut wurden, erzielen häufig einen geringeren Verkaufserlös. Meist wird bei Vertragsabschluss ein gegenseitiges Vorkaufsrecht eingeräumt. Das bedeutet, der Verkäufer der Immobilie benötigt für den Verkauf des Hauses die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Wird man sich nicht einig, kann sich der Verkaufsprozess in die Länge ziehen. Ein Erbbaugrundstück kann bei Kirchen, Städten, Gemeinden und Privatpersonen erworben werden. Das Erbbaurecht ist ein sehr altes Recht und stammt noch aus dem Jahre 1919. Der Erbbauzins beträgt üblicherweise zwischen 3% und 5% des Grundstückswertes. Nachteilig wirkt sich die Zinsanpassung über die Jahre aus, meist werden die Zinsanpassungen alle 5 Jahre dem durchschnittlichen Lebenshaltungsindex angepasst. Liegt der Erbbauzins unter dem Kapitalmarktzins, lohnt es sich das Erbbaurecht in Anspruch zu nehmen. Steigt er aber im Laufe der Jahre durch Zinsanpassungen über den Kapitalmarktzins, wird das Erbbaurecht im Vergleich zu teuer. Der Erbbauberichtigte erhält das Recht sein Haus auf dem Erbbaugrundstück mit einem Kredit beleihen zu können. Verkaufen kann er seine Immobilie aber nur, wie oben erwähnt, mit der Zustimmung des Eigentümers des Erbbaurechtes.



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