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Die Bezeichnung Einmalvalutierung ist zwar in der Finanzwelt bekannt, aber wenig
vorzufinden. Um den Begriff zu verstehen, muss man ihn in seine zwei Begriffe aufteilen.
Die Bezeichnung Valutierung beschreibt in der Finanzwelt die Bereitstellung eines
Darlehens.
Nun kann das Darlehen in einer Summe ausgezahlt werden oder aber in zwei oder mehreren
Teilen. Die Bezeichnung Einmalvalutierung beschreibt also die Bereitstellung eines
Darlehens in einer Summe. Bei einer Einmalvalutierung handelt es sich also um eine
einmalige Auszahlung eines Darlehens in einer Summe. Mit der Einmalvalutierung beginnt
der Zeitpunkt, an dem Gutschrift oder Belastung auf einem Konto zinswirksam ist. Handelt
es sich bei der Einmalvalutierung um eine Gutschrift, fallen Guthabenzinsen an. Handelt
es sich um eine Belastung, beginnt mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung die Berechnung
der Sollzinsen. Die Einmalvalutierung wird in der Regel zum Kauf eines fertigen Gebäudes
verwendet. Neben der Definition Einmalvalutierung wird auch die Teilvalutierung im
Finanzwesen angewandt.
Die Teilvalutierung findet Anwendung in der Neubaufinanzierung. Hier wird die Bereitstellung
der Darlehenssumme dem Baufortschritt angepasst. Dies ist in der Einmalvalutierung nicht
notwendig, da die Summe des Hauses komplett feststeht, sofern es sich um eine fertige
Immobilie handelt. Mit der Bestätigung der Einmalvalutierung erwirbt der Kreditnehmer das
Recht auf die ihm zugesicherte Gutschrift. Die Einmalvalutierung hat daher später auch
rechtliche Auswirkungen auf die Grundbuchschuld und mögliche rechtlicher Unklarheiten. Handelt
es sich bei der Einmalvalutierung um eine Baufinanzierung,
was nur sehr selten der Fall ist, muss der Kreditnehmer den Verwendungszweck nachweisen.
Üblicherweise werden im Bereich Baufinanzierungen aber nur Teilvalutierungen vorgenommen, da
die Bank anhand der Baufortschritte sicherstellen will, dass die Darlehenssummen auch tatsächlich
in das Sicherheit dienende Objekt investiert werden.
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