Kreditlexikon

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Einkommensnachweis


Der Einkommensnachweis wird in verschiedenen Bereichen benötigt. Der Einkommensnachweis gibt Aufschluss über die aktuelle finanzielle Situation einer Person und schlüsselt deren monatliches festes Einkommen auf. Der Einkommensnachweis wird bei der Kreditvergabe gefordert, ist Bestandteil einer Bonitätsprüfung und dient auch als Bemessungsgrundlage zur Klärung Unterhaltsrechtlicher Fragen. In einigen Fällen wird der Einkommensnachweis auch zum Abschluss eines Mietverhältnisses gefordert.

Der Einkommensnachweis gilt für Arbeitnehmer in unselbstständigen Tätigkeiten. In selbstständigen Tätigkeiten dienen hier als Ersatz des Einkommensnachweises die letzten zwei Jahresabschlüsse und/oder die letzten zwei bis drei Einkommenssteuerbescheide und die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung. Andere Einkommensarten können mittels Mietverträgen, Wertpapierabrechnungen oder Rentenbescheiden nachgewiesen werden. Wird der Einkommensnachweis zur Bereitstellung eines Kredites gefordert, reicht dieser allein nicht zur Kreditbewilligung aus. In diesem Fall müssen die Unterlagen um einen Arbeitsvertrag erweitert werden, Ausweisdokumente zur eindeutigen Identifizierung des Kreditnehmers und je nach Kredithöhe um weitere Sicherheiten. Handelt es sich beispielsweise um einen Dispositionskredit, reichen der Einkommensnachweis der letzten drei Monate und die Bonitätsprüfung meist aus. In diesem Fall werden keine weiteren Sicherheiten gefordert. Anhand der Einkommensnachweise wird über die Höhe des möglichen Kreditrahmens entschieden und nicht allein über die tatsächliche Kreditvergabe. Handelt es sich um einen Dispokredit, erhält der Kreditnehmer in der Regel das Dreifache seines Nettoeinkommens als Dispokredit eingeräumt.

Handelt es sich um einen Ratenkredit oder um eine Baufinanzierung, wird bei der Kreditbemessungsgrenze ein gesetzlich vorgeschriebener Betrag berücksichtigt, der zum Leben monatlich verfügbar bleiben muss. Dazu zählen nicht nur die fixen Kosten, sondern auch Eventualitäten, welche eingerechnet werden müssen. Diese Grenze wird anhand des Einkommensnachweises errechnet. Die Berechnung erfolgt unter der Berücksichtigung der Lebensverhältnisse, zum Beispiel wie viele Personen im Haushalt leben, ob Unterhaltsverpflichtungen bestehen und andere Kosten, die laufend getätigt werden müssen.



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