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Der Einkommensnachweis wird in verschiedenen Bereichen benötigt. Der Einkommensnachweis gibt
Aufschluss über die aktuelle finanzielle Situation einer Person und schlüsselt deren monatliches
festes Einkommen auf. Der Einkommensnachweis wird bei der Kreditvergabe gefordert, ist Bestandteil
einer Bonitätsprüfung und dient auch als Bemessungsgrundlage zur Klärung Unterhaltsrechtlicher
Fragen. In einigen Fällen wird der Einkommensnachweis auch zum Abschluss eines Mietverhältnisses
gefordert.
Der Einkommensnachweis gilt für Arbeitnehmer in unselbstständigen Tätigkeiten. In selbstständigen
Tätigkeiten dienen hier als Ersatz des Einkommensnachweises die letzten zwei Jahresabschlüsse und/oder
die letzten zwei bis drei Einkommenssteuerbescheide und die aktuelle betriebswirtschaftliche
Auswertung. Andere Einkommensarten können mittels Mietverträgen, Wertpapierabrechnungen oder
Rentenbescheiden nachgewiesen werden. Wird der Einkommensnachweis zur Bereitstellung eines Kredites
gefordert, reicht dieser allein nicht zur Kreditbewilligung aus. In diesem Fall müssen die Unterlagen
um einen Arbeitsvertrag erweitert werden, Ausweisdokumente zur eindeutigen Identifizierung des
Kreditnehmers und je nach Kredithöhe um weitere Sicherheiten. Handelt es sich beispielsweise um
einen Dispositionskredit, reichen der Einkommensnachweis der letzten drei Monate und die Bonitätsprüfung
meist aus. In diesem Fall werden keine weiteren Sicherheiten gefordert. Anhand der Einkommensnachweise
wird über die Höhe des möglichen Kreditrahmens entschieden und nicht allein über die tatsächliche
Kreditvergabe. Handelt es sich um einen Dispokredit, erhält der Kreditnehmer in der Regel das Dreifache
seines Nettoeinkommens als Dispokredit eingeräumt.
Handelt es sich um einen Ratenkredit
oder um eine Baufinanzierung, wird bei der Kreditbemessungsgrenze ein gesetzlich vorgeschriebener
Betrag berücksichtigt, der zum Leben monatlich verfügbar bleiben muss.
Dazu zählen nicht nur die fixen Kosten, sondern auch Eventualitäten, welche eingerechnet werden müssen.
Diese Grenze wird anhand des Einkommensnachweises errechnet. Die Berechnung erfolgt unter der
Berücksichtigung der Lebensverhältnisse, zum Beispiel wie viele Personen im Haushalt leben, ob
Unterhaltsverpflichtungen bestehen und andere Kosten, die laufend getätigt werden müssen.
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