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Allgemeine Erklärung: Eigentum und Besitz werden im alltäglichen Sprachgebrauch häufig
gleichgesetzt. Doch diese Gleichsetzung ist inhaltlich nicht korrekt. Eine Sache kann sich
vorübergehend oder dauerhaft im Besitz einer Person befinden, aber nicht deren Eigentum sein,
da der Eigentümer eine andere Person ist. Als Beispiel wird dazu gerne das Mietverhältnis
herangezogen, der Eigentümer der Wohnung ist nicht zugleich Besitzer, denn für die Dauer des
Mietverhältnisses geht die Mietwohnung in den Besitz des Mieters über.
Eigentum kann rechtlich einer natürlichen oder juristischen Person zugeordnet werden. Eigentum
wird in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich definiert. Der
Begriff Eigentum ist Gegenstand verschiedener Wissenschaften. Unter anderem befassen sich die
Soziologie, die Rechts- und Sozialphilosophie und die Politikwissenschaften mit der Definition
und Begründung des Eigentums. Während der Besitz einer Sache gleichzeitig auch die Herrschaft
über die Sache definiert, ist das Eigentum einer Sache nicht gleichzeitig auch mit der Herrschaft
über die Sache verknüpft. Im heutigen Sprachgebrauch assoziiert man den Begriff Eigentum ganz
häufig mit privatem Eigentum. Bei dem Wort Eigentum denkt man schnell an Häuser, Autos oder
andere Vermögenswerte. Doch neben dem privaten Eigentum gibt es auch noch gemeinschaftliches
und gesellschaftliches Eigentum. Definition in Deutschland: In Deutschland ist die Bezeichnung
Eigentum etwas näher definiert. Der Eigentümer einer Sache kann in Deutschland mit dieser nach
Belieben verfahren und darüber verfügen, sofern weder das Gesetz noch Rechte Dritter entgegenstehen.
Seit 1948 ist das Recht auf Eigentum nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
ein Menschenrecht. In Deutschland ist die Eigentumsgarantie in Artikel 14 des Grundgesetzes
verankert. In Deutschland sieht das Strafgesetzbuch für einige Verletzungen eigentumsrechtlich
geschützter Positionen eine Strafverfolgung vor, dazu zählen Diebstahl, Unterschlagung und Raub.
Delikte wie Erpressung, Hehlerei oder Geldwäsche werden ebenfalls strafrechtlich verfolgt, die
Strafverfolgung dieser Delikte schützt nicht das Eigentum als solches, sondern das Vermögen als
Ganzes.
Interessanterweise füllt der Begriff Eigentum nicht nur einen sehr langen Artikel auf Wikipedia,
sondern auch zahlreiche wissenschaftliche Abhandlungen und Bücher. Daher ist es nicht möglich den
Begriff Eigentum an dieser Stelle in aller Ausführlichkeit zu erklären.
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