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Grundsätzlich wird unter der Bezeichnung Eigennutzung die Anschaffung von Wohnraum
verstanden, welcher selbst genutzt wird und damit weder verpachtet noch vermietet wird.
Das können Eigentumswohnungen, aber auch Immobilien sein. Bis zu Abschaffung der Eigenheimzulage,
war die Eigennutzung Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage. Die
Eigenheimzulage wurde nicht gewährt, wenn der Wohnraum Dritten zur Vermietung bereit gestellt
wurde. Mit der Abschaffung der Eigenheimzulage bieten sich nur noch wenige Möglichkeiten
zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen zu können, wenn die Immobilien selbst genutzt wird.
Einige Möglichkeiten zinsgünstiger Darlehen bieten sich noch über die KfW-Bank.
Die KfW-Bank vergibt unter verschiedenen Umständen zinsgünstige Darlehen, möglicher ist auch eine
Zinsaussetzung von bis zu 5 Jahren. Die Darlehen der KfW-Bank liegen mit ihrem Zinssatz deutlich
unter den Krediten der normalen Banken. Es werden nicht nur Neubauten zinsgünstig bezuschusst,
auch Sanierungsmaßnahmen werden von der KfW-Bank
gefördert. Den größten Anteil haben dabei
Immobilien, die energiesparend gebaut oder saniert werden. Die Kreditanträge können nicht direkt
an die KfW-Bank gestellt werden, hier treten die örtlichen Banken als Vermittler auf. Vorsicht
ist geboten, wenn es um die Eigennutzung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses geht. Hier
muss man besonders achtsam sein, denn bei überwiegender Eigennutzung kann unter Umständen die
Zweitwohnsteuer zu entrichten sein. Die Eigennutzung eines Ferienobjektes entfällt aber auch
dann, wenn dieses vermietet wird. Hier ist die Sachlage etwas verzwickter und man sollte sich
genauestens bei seinem Steuerberater erkundigen. Die Finanzierungsraten eines Ferienobjektes
bei überwiegender Eigennutzung können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die Steuersenkung
gilt nur, wenn das Objekt an Dritte vermietet wird. In diesem Fall muss man sich genau überlegen,
ob die Eigennutzung wirtschaftlicher ist oder die Vermietung.
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