A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Der Effektivzins, häufiger effektiver Jahreszins oder effektiver Jahreszinssatz genannt,
beziffert die jährlichen Kosten einen Kredites bezogen auf die nominale Kredithöhe. Bei
Krediten mit einem variablen Zinssatz oder anderen preisbestimmenden Faktoren die sich im Laufe
der Zeit ändern könnten, spricht man von einem anfänglichen effektiven Jahreszins. Der Effektivzins
errechnet sich aus dem Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Dauer
der Zinsfestschreibung. Die wichtigste Aufgabe des Effektivzinses besteht darin, unterschiedlich
gestaltete Kreditkriterien für den Verbraucher vergleichbar zu machen. Dazu sollten Faktoren
rechnerisch korrekt in die Berechnung des Effektivzinses eingeflossen sein: tilgungsfreie Jahre,
Tilgungsersatz, Art der Tilgungsverechnung, Bearbeitungs- und Darlehensgebühren.
Da der Effektivzins alle Faktoren eingerechnet hat, kann der Verbraucher anhand des Effektivzinses
sehr viel einfacher einen Kreditvergleich anstellen. Vor der Zeit des Effektivzinses mussten
einzelnen Posten herangezogen werden, um die Kreditkosten vergleichen zu können. Für den Verbraucher
oftmals ein unlösbares Rätsel, welches mit der Angabe des Effektivzinses behoben werden sollte.
Aspekte wie Risiko, Sicherheit, Preisentwicklung und so weiter, müssen aber weiterhin zusätzlich
bewertet werden. Die Berechnung des effektiven Jahreszinses sind in § 492 Absatz 2 Satz 1 BGB gesetzlich
definiert und unterliegen damit einer gesetzlich vorgeschriebenen Norm. Die einfachste Formel zur
Berechnung ist die Uniform-Methode. Sie dient aber nicht als offizielle Berechnungsmethode. Banken
müssen zur Berechnung des effektiven Jahreszinses nach PAngV arbeiten. Die Uniform-Methode lautet wie
folgt: Effektivzins=Kreditkosten x 12 geteilt durch die Laufzeit in Monaten + 1 x Nettodarlehensbetrag.
Diese Summe wird x100% gerechnet. Im Unterschied zum Nominalzins, indem die weiteren möglichen
Kreditkosten wie Kosten wie Kontoführungsgebühren, Zahlungsmodalitäten, Bearbeitungsgebühren etc.
nicht enthalten sind, beinhaltet der Effektivzins diese. Beispielrechnung des Nominalzins: Die
Kreditsumme beträgt 10.000 Euro zu einem Effektivzins von 5% und einer Laufzeit von 48 Monaten. Die
Monatsrate beträgt 230,29 Euro, insgesamt belaufen sich die Kosten für die Zinsen auf 1054 Euro. Damit
sind aber noch nicht alle Kreditkosten gedeckt, denn müssen noch die Kontoführungsgebühren,
Bearbeitungsgebühren und Abschlussgebühr hinzugerechnet werden. Da diese zusätzlichen Gebühren
zwischen den Banken unterschiedlich sind, hat der Verbraucher anhand des Nominalzinses nur sehr
schlechte Vergleichsmöglichkeiten. Mit der Angabe des Effektivzinses, in dem bereits alle Kosten
enthalten sind, kann bequem ein Kreditvergleich angestellt werden.
Vorherige Seite: Lexikon E | Nächste Seite: Eigenheimzulage |