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Möchte man eine Investition mit öffentlichen Förderungen tätigen, dann muss die
Finanzierung der Investition mit einer Durchfinanzierung abgesichert werden. Durchfinanzierung
bezeichnet dabei die komplette Absicherung der Finanzierung mit einem Finanzplan der
kreditgebenden Bank. Zu beachten ist dabei, dass auch das erste Warenlager mit zur Durchfinanzierung
zählt. Beispiel: Möchte man ein Eigenheim finanzieren fallen verschiedene Kosten an, wie die
monatliche Kreditbelastung von Tilgung und Zinszahlungen. Außerdem werden angerechnet mögliche
Eigenleistungen für Heizkosten und andere Nebenkosten. Möchte man nun öffentliche Förderungen
in Anspruch nehmen, zum Beispiel monatliche Gutschriften, die berücksichtigen ob Kinder im
Haushalt leben oder ob es sich um einen Neubau oder einen Altbau handelt, muss die
Finanzierung des Eigenheims
komplett von der Bank genehmigt werden und der Kreditnehmer muss sich zwingend
an den Finanzierungsplan halten. Die Finanzierung des Eigenheims wird also von A bis Z von der
Bank "durchfinanziert".
Der von der Bank aufgestellte und genehmigte Finanzierungsplan beinhaltet folgende
Kriterien, die Gesamtherstellungskosten errechnen sich aus Herstellungs- und
Erwerbskosten, sowie notwendiges Eigen- und Fremdkapital. Die Differenz aus Bankguthaben und
Fremdfinanzierung zeigt die Höhe des Kredites an, der aufgenommen werden muss. Eine Durchfinanzierung
schließt eine Anschlussfinanzierung aus. Vor allem in der Baufinanzierung werden aufgrund der
Zinsbindungsfristen Anschlussfinanzierungen vereinbart. So werden beispielsweise Zinsbindungsfristen
von 5 bis 10 Jahren vereinbart, aber am Ende der Laufzeit ist die Kreditsumme noch nicht vollständig
getilgt, es werden nur neue Zinsvereinbarungen getroffen. Dies ist in einer Durchfinanzierung nicht
möglich, hier werden sowohl die Zinsbindung als auch die Laufzeit inklusive konstanter Tilgungsraten
direkt bis zum Ende festgelegt, um jedes Risiko auszuschließen.
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