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Erwirtschaftet eine Aktiengesellschaft einen Gewinn, wird ein Teil des Gewinnes
als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. In der Regel wird nicht der gesamte
Gewinn ausgeschüttet, sondern nur ein Teil. Der verbleibende Teil wird den Rücklagen
zugeführt, um im nächsten Geschäftsjahr zum Beispiel Investitionen tätigen zu können.
Bei der Auszahlung einer GmbH spricht man nicht von einer Dividende, in diesem Fall
wird der Vorgang als Gewinnausschüttung bezeichnet. Die Höhe der Dividende wird zunächst
vom Vorstand vorgeschlagen und muss dann von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Ausgezahlt wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, in einigen Fällen kann
auch eine Berechnung in Prozent des Nennwertes erfolgen. Dividenden unterliegen in Deutschland
der Steuerpflicht. So müssen Privatpersonen ihre Dividende mit der Abgeltungssteuer versteuern.
Ausgenommen sind Kapitalgesellschaften, mit der Regelung von 2004 sind sie gesetzlich verpflichtet
5% der erhaltenen Dividende als Betriebseinnahme zu verbuchen. Betriebseinnahmen unterliegen der
Körperschaftssteuer, demnach sind Dividenden für Kapitalgesellschaften nicht in voller Höhe
steuerfrei. Der Aktionär stellt mit dem Kauf der Aktien einen Teil seines Vermögens bereit. Mit
der Auszahlung der Dividende wird er für die Bereitstellung des Geldes belohnt. Die Auszahlung
der Dividenden richtet sich nach dem Erfolg des Unternehmens, wird zum Beispiel in einem Jahr
kein Gewinn erwirtschaftet, erhalten die Aktionäre auch keine Dividende. Der Aktionär hat nur
dann einen Anspruch auf die Auszahlung der Dividende, wenn auch tatsächlich ein Gewinn
erwirtschaftet wurde. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht nicht, hier geht das Risiko zu
Lasten des Aktionärs sollte das Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaften können. Im Zuge
einer Kapitalerhöhung kann das Unternehmen junge Aktien ausgeben. Unter Umständen kann die
Dividende für junge Aktien geringer ausfallen, als für die Bestandsaktien. Als kalkulierbare
Geldanlage sind Aktien nicht geeignet, da die Unternehmensentwicklung nie sicher vorher gesagt
werden kann. Fährt das Unternehmen Verluste ein, werden nicht nur die Aktien wertlos, der Aktionär
erhält auch keine Dividende.
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