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Den Dispositionskredit gibt es seit dem Jahr 1968, umgangssprachlich wird er häufig auch
als "Dispo", "Dispokredit" oder "Überziehungskredit" bezeichnet. Der Dispositionskredit ist
eine Kreditform für Privatpersonen und bietet eine vertraglich festgelegte Überziehungssumme des
Girokontos. Der Bankkunde hat kein Recht auf einen Dispositionskredit, dieser wird dem Girokonto
zur Verfügung gestellt, wenn die Bonität des Kontoinhabers positiv ist und dieser über einen
regelmäßigen Geldeingang verfügt. Der regelmäßige Geldeingang kann das Nettoeinkommen sein, die
Rente, Unterhaltszahlungen oder andere monatliche Bezüge. Die Art der Bezüge ist unterschiedlich
geregelt, teilweise vergeben Banken den Dispositionskredit nur für das Nettogehalt, andere
wiederum lassen auch Rentenbezüge gelten. In der Regel wird für den Dispositionskredit keine
weitere Sicherheit verlangt. Normalerweise stellt die Bank den Dispositionskredit in der Höhe
von 2-3 monatlichen Geldeingängen zur Verfügung. Eine feste Rückzahlung wird meist nicht
vereinbart. Die kreditgebende Bank hat den Kontoinhaber über folgende Eckpunkte des
Dispositionskredites zu unterrichten, die Information kann entweder auf dem Kontoauszug oder
auf dem postalischen Wege erfolgen.
Enthalten müssen folgende Angaben sein: die Höchstgrenze des Darlehens, der aktuell geltende
Jahreszinssatz, die Bedingungen unter denen der Zinssatz geändert werden kann und die Regelung
zur Vertragsbeendigung. Der Zinssatz für den Dispositionskredit ist variabel und richtet sich
jeweils nach dem aktuellen Marktzins. Berechnet werden aber nur die Zinsen für den in Anspruch
genommenen Kreditbetrag und nicht für die gesamt vereinbarte Höchstgrenze. Außerdem werden die
Zinsen nur für den Zeitraum berechnet, in dem der Dispositionskredit in Anspruch genommen wurde.
Der Dispositionskredit ist seitens des Kreditnehmers jederzeit rückzahlbar, weitere Kosten
entstehen nicht. Sollte das Girokonto
über den vereinbarten Höchstbetrag hinaus belastet werden, falls zusätzliche Überziehungszinsen an.
Diese liegen nochmals über dem Zinssatz für die geduldete
Überziehung. Die Frist für eine Kündigung beträgt laut AGB 30 Tage. In besonderen Fällen kann
die Bank von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, zum Beispiel im Fall einer deutlichen
Einkommensverschlechterung. Die Zinsen für den Dispositionskredit sind im Vergleich zu anderen
Krediten relativ hoch. Für eine längere Kreditlaufzeit empfiehlt sich ein Ratenkredit.
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