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Der Diskontkredit bezeichnet einen kurzfristigen Kredit, den die Bank dem Gläubiger einräumt, in
dem sie noch nicht fällige Wechsel des Gläubigers aufkauft. Begriffserklärung Wechsel: Ein Wechsel
stellt ein Zahlungsmittel dar, das ein konkretes Zahlungsziel mit einer Zahlungsanweisung an den
Besitzer des Wechsels beinhaltet. Der Diskontkredit wird mit der Sicherheit des Wechsels eingeräumt,
kann der Diskontkredit seitens des Schuldners nicht bedient werden, löst das kreditgebende Institut
den Wechsel ein und kann so die Kreditsumme decken. Der Kredit wird aber nicht in voller Höhe des
Wechselbetrages gewährt, abgezogen werden Zinsen und Wechselspesen. Der Diskontkredit bietet dem
Kreditnehmer die Möglichkeit die Summe des Wechsels durch den Diskontkredit früher als die Fälligkeit
des Wechsels zu erhalten. Bei Einlösung des Wechselns kann er den Diskontkredit dann ablösen.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Diskontkredit nicht um eine Kreditgewährung, sondern
um einen Forderungsankauf.
Der Diskontkredit ist für Kreditinstitute ein relativ sicherer Kredit, da alle Wechselbeteiligten
haftungsverpflichtet sind. Bis zum 01.01.1999 vergaben Banken sehr gerne einen Diskontkredit, da
sie bis zu diesem Datum die Möglichkeit hatten den Wechsel bei der Bundesbank zu rediskontieren.
Die geldpolitischen Befugnisse wurden aber an die EZB (Europäische Zentralbank) übertragen. Die
EZB betreibt jedoch keine Diskontgeschäfte und so verloren Diskontkredite an Bedeutung. Sie werden
aber bis heute immer noch von einigen Banken gewährt. Vor der Gewährung des Diskontkredites prüft
die Bank nicht nur die Bonität des Kreditnehmers, auch der Wechsel selbst wird geprüft. Der Vorteil
für die Banken, unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers können sie den Kreditrahmen absichern,
da sie sich die Kreditsumme nicht direkt beim Kreditnehmer zurückholen, sondern über den Aussteller
des Wechsels. Würde die Bank Liquiditätsmittel benötigen, kann sie ihrerseits den Wechsel
rediskontieren, sprich einlösen.
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