Kreditlexikon

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Disagio


Ein Disagio bezeichnet die Differenz zwischen der tatsächlichen Kreditsumme und der Auszahlungssumme. Weitere Bezeichnungen sind Damnum oder Abgeld. Das Disagio kann entweder als Prozentzahl des Kreditbetrages angegeben werden, zum Beispiel 9% Disagio. Möglich ist aber ebenfalls die Angabe des Auszahlungsbetrages in Prozentangabe, zum Beispiel Auszahlungsbetrag 91%. Rechenbeispiel: Die Kreditsumme beträgt 100 Euro, die Höhe des Disagio 9%. Der Kreditnehmer erhält 91 Euro ausbezahlt, muss aber die vollen 100 Euro zurückzahlen. Verzinst werden die gesamten 100 Euro. Wann wird ein Disagio gezahlt? Grund für die Zahlung des Disagios ist in der Regel ein niedriger Nominalzins. Das Disagio wird behandelt wie eine Zinsvorauszahlung. Da der Kreditgeber mit dem Disagio einen Teil des Zinses schon im Voraus erhält, kann er den Nominalzins senken. Das Steuerrecht verhält sich beim Disagio genau wie beim Agio auch. Kann der Kreditnehmer das Disagio als Werbungskosten geltend machen, lohnt sich die Vereinbarung. In einer Immobilienfinanzierung kann das Disagio aber steuerlich nur noch abgesetzt werden, wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wird, sondern vermietet wird. Im Privatkreditwesen lohnt sich die Vereinbarung eines Disagios nicht, da das Disagio steuerlich keine Relevanz hat. Das Disagio wird anteilig der Laufzeit und der damit sich errechnenden Kreditsumme berechnet.

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Kredites besteht nicht zwingend eine Verpflichtung zur Rückerstattung des restlichen Disagios. Beenden beide Parteien einvernehmlich den Kreditvertrag oder der Kreditnehmer kündigt den Kreditvertrag laut § 286 Abs. 3 BGB oder nach § 489 BGB, dann müssen Banken einen Teil des unverbrauchten Disagios wieder zurückzahlen. Zu diesen Fällen hat der BGH bereits Urteile gesprochen. Kündigt die kreditgebende Bank vorzeitig den Kreditvertrag aufgrund schuldhaften Verhaltens des Schuldners, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des Disagios.



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