Kreditlexikon

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Darlehen


Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, in dem zwei Parteien (Darlehensgeber und Darlehensnehmer) vereinbaren Geld oder Sachen auf eine bestimmte Zeit zum Gebrauch zu überlassen. Dabei stellt der Darlehensgeber eine bestimmte Summe oder eine bestimmte Sache dem Darlehensnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Die Bezeichnung Darlehen wird per Gesetz verwendet, umgangssprachlich spricht man von einem Kredit. Der Darlehensvertrag kommt nur in beiderseitigem Einverständnis zustande und hat auch nur dann Rechtsgültigkeit. Im Darlehensvertrag festgehalten werden zum Beispiel das Entgelt für die Bereitstellung des Geldes oder der Sache und die Dauer der Überlassung. Zur Absicherung des Darlehens kann vereinbart werden, dass der Darlehensnehmer weitere Sicherheiten bereitstellt. In Deutschland wird zwischen verschiedenen Darlehensarten unterschieden: endfälliges Darlehen, Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Ratendarlehen, partiarisches Darlehen, Bauspardarlehen und Abrufdarlehen. Darlehen werden auch unter verschiedenen Werbebezeichnungen angeboten, dabei stellt die Werbebezeichnung keine Darlehensart dar, Beispiel: "easyCredit" oder "Beamtendarlehen". Mit dem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensnehmer die vereinbarte Summe oder die Sache bindend zurückzugeben. Die Rückgabe kann mittels eines Tilgungsplanes erfolgen oder aber in einer Summe vereinbart werden.

Üblicherweise wird das Darlehen mit Zinsen belegt, so dass der Darlehensgeber einen Vorteil aus dem „Verleih“ des Geldes oder der Sache erhält. Das Darlehen kann aber auch unentgeltlich vergeben werden. In der Regel endet der Darlehensvertrag mit der Tilgung der Schuldsumme nach Beendigung der Laufzeit. Der Darlehensgeber erhält aber auch das Recht einer außerordentlichen Kündigung des Darlehens vor Ablauf des vereinbarten Rückzahlungszeitraumes, wenn der Darlehensnehmer seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, zum Beispiel wenn ein Zahlungsverzug eintritt. Aber auch der Darlehensnehmer kann das Darlehen vor Ablauf der Laufzeit kündigen, wenn zum Beispiel Sondertilgungen vereinbart wurden. Häufig ist die vorzeitige Ablösung des Darlehens aber mit zusätzlichen Kosten verbunden, da sich der Kreditgeber seinen Zinsausfall, der durch die vorzeitige Beendigung entsteht, entschädigen lassen will. Diese Kosten werden im Darlehensvertrag mit Vorfälligkeitsentschädigung benannt. Handelt es sich um ein privates Darlehen, muss der Darlehensgeber seine Zinseinkünfte versteuern. Gewerbliche Darlehensgeber müssen die Zinseinnahmen als Betriebseinnahme verbuchen.



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