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Die Bezeichnung Courtage wird heute nur noch selten verwendet, stattdessen bezeichnet man
die Courtage heute überwiegend als Provision oder Vermittlungsgebühr. Die Courtage bezeichnet
ein Entgelt, welches für eine vermittelnde Tätigkeit gezahlt wird. Meist ist die Courtage seitens
des Kunden zu zahlen und findet Verwendung in verschiedenen Bereichen. So kann eine Courtage für
die Vermittlung einer Versicherung gezahlt werden, aber auch für als Entgelt für einen Makler,
wenn es sich um die Vermittlung einer Immobilie handelt. Mitunter wird auch eine Courtage in der
Kreditvermittlung gezahlt. Zu zahlen ist die Courtage erst, wenn ein endgültiger Vertrag zwischen
2 Partnern, in der Regel Unternehmer und Käufer, zustande gekommen ist. Die Höhe der Courtage
richtet sich in den meisten Fällen nach der Höhe des Vermittlungswertes und prozentual berechnet.
Handelt es sich bei der Courtage um die Vermittlungsgebühr für den Makler, darf diese nur erhoben
werden, wenn der Vermittler nicht gleichzeitig auch der Vermieter ist. Es muss sich in diesem Fall
immer um eine unabhängige dritte Person handeln, sonst ist die Berechnung einer Courtage rechtlich
nicht zulässig. Die Courtage findet auch im Börsenwesen Anwendung. In diesem Bereich wird die Courtage
für die Vermittlung von Börsengeschäften gezahlt. Empfänger ist in diesem Fall der Börsenmakler, für
die erfolgreiche Vermittlung von Aktien oder Staatspapieren. Die Höhe errechnet sich auch hier nach
der Höhe der vermittelten Werte. Kreditvermittlungsprovisionen sind mitunter mit Vorsicht zu betrachten.
Auch hier gilt grundsätzlich, die Courtage an den Kreditvermittler ist erst dann zu zahlen, wenn die
Kreditvermittlung erfolgreich abgeschlossen ist und der Kreditnehmer einen unterschriebenen und
rechtsgültigen Kreditvertrag erhalten. Im Voraus berechnete und zu zahlende Kreditcourtagen sind
rechtlich unzulässig.
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