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Die Bezeichnung findet nicht nur in der Berechnung der Umsatzsteuer Anwendung, sondern
auch im Kreditwesen. Im Zusammenhang mit Ratenkrediten spricht man von Nettokrediten und
Bruttokrediten. Der Nettokredit bezeichnet nur die Kreditsumme, die der Kreditnehmer ausgezahlt
bekommt. Ein Kreditvergleich mit einem reinen Nettokreditbetrag ist schwierig, da die
restlichen anfallenden Kosten nicht berücksichtigt werden und der Kredit später höher
ausfallen könnte, als man zunächst einkalkuliert hat. Vorsicht: Die Zinsen des Kredites werden
anhand der Gesamtkosten berechnet und nicht anhand des Nettokreditsumme! Eine Ausnahme stellen die
Bearbeitungsgebühren dar, sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Zinsen.
Der Bruttokredit hingegen bezeichnet die gesamte Summe eines Kredites inklusive aller anfallenden
Kreditnebenkosten. Die Summe des Bruttokredites setzt sich zusammen aus den Kreditzinsen, der
Bearbeitungsgebühr, mögliche weitere Gebühren wie zum Beispiel die Bürgschaftsgebühr,
Kreditvermittlungskosten oder kostenpflichtige Auskünfte. Die Bezeichnung Nettokredit findet
heute kaum noch Anwendung. Häufiger wird in einem Kreditangebot der effektive Jahreszins angegeben.
Der effektive Jahreszins beinhaltet alle anfallenden Kosten für den Kredit. Ein Kreditvergleich
anhand des effektiven Jahreszinses bietet dem Verbraucher eine gute Übersicht und Vergleichsmöglichkeit
über die Kreditkosten, da bereits alle Kosten eingerechnet sind. Andere Angaben sind oftmals irreführend
und sollten eigentlich per Gesetz untersagt werden. Die geänderte Verbraucherkreditrichtlinie hat leider
nicht alle geforderten Maßnahmen umgesetzt, so dass es immer noch zu unseriösen Kreditangeboten kommt.
Der Vergleich der Bruttokredite
stellt immer noch die sicherste Möglichkeit eines Kreditvergleiches dar, da es mitunter sehr unübersichtlich
sein kann alle Kreditkosten in einzelnen Positionen miteinander zu vergleichen. Der Verbraucher sollte
aber auch den effektiven Jahreszins nachrechnen, falsche Berechnungen und Angaben können den Kredit
später nicht unerheblich verteuern.
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