Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Brutto


Die Bezeichnung findet nicht nur in der Berechnung der Umsatzsteuer Anwendung, sondern auch im Kreditwesen. Im Zusammenhang mit Ratenkrediten spricht man von Nettokrediten und Bruttokrediten. Der Nettokredit bezeichnet nur die Kreditsumme, die der Kreditnehmer ausgezahlt bekommt. Ein Kreditvergleich mit einem reinen Nettokreditbetrag ist schwierig, da die restlichen anfallenden Kosten nicht berücksichtigt werden und der Kredit später höher ausfallen könnte, als man zunächst einkalkuliert hat. Vorsicht: Die Zinsen des Kredites werden anhand der Gesamtkosten berechnet und nicht anhand des Nettokreditsumme! Eine Ausnahme stellen die Bearbeitungsgebühren dar, sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Zinsen.

Der Bruttokredit hingegen bezeichnet die gesamte Summe eines Kredites inklusive aller anfallenden Kreditnebenkosten. Die Summe des Bruttokredites setzt sich zusammen aus den Kreditzinsen, der Bearbeitungsgebühr, mögliche weitere Gebühren wie zum Beispiel die Bürgschaftsgebühr, Kreditvermittlungskosten oder kostenpflichtige Auskünfte. Die Bezeichnung Nettokredit findet heute kaum noch Anwendung. Häufiger wird in einem Kreditangebot der effektive Jahreszins angegeben. Der effektive Jahreszins beinhaltet alle anfallenden Kosten für den Kredit. Ein Kreditvergleich anhand des effektiven Jahreszinses bietet dem Verbraucher eine gute Übersicht und Vergleichsmöglichkeit über die Kreditkosten, da bereits alle Kosten eingerechnet sind. Andere Angaben sind oftmals irreführend und sollten eigentlich per Gesetz untersagt werden. Die geänderte Verbraucherkreditrichtlinie hat leider nicht alle geforderten Maßnahmen umgesetzt, so dass es immer noch zu unseriösen Kreditangeboten kommt. Der Vergleich der Bruttokredite stellt immer noch die sicherste Möglichkeit eines Kreditvergleiches dar, da es mitunter sehr unübersichtlich sein kann alle Kreditkosten in einzelnen Positionen miteinander zu vergleichen. Der Verbraucher sollte aber auch den effektiven Jahreszins nachrechnen, falsche Berechnungen und Angaben können den Kredit später nicht unerheblich verteuern.



Vorherige Seite: Briefgrundschuld Nächste Seite: Buchgrundschuld


zurück zur Übersicht