Kreditlexikon

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Briefgrundschuld


In der Definition der Grundschuld unterscheidet man zwischen Briefgrundschuld und Buchgrundschuld. Die Buchgrundschuld wird ausschließlich in das Grundbuch eingetragen, während für die Briefgrundschuld zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Die Briefgrundschuld dient als Absicherung für einen Kredit, meist eine Baufinanzierung. Die Briefgrundschuld erlaubt es dem Kreditinstitut, das im Besitz des Grundschuldbriefes ist, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit als Besitzer in das Grundbuch eingetragen zu werden und damit das Recht erhält das Grundstück zu veräußern. Mit dem Verkauf wird dann die nicht bediente Kreditsumme getilgt. Ist die Briefgrundschuld einmal eingetragen, hat der Schuldner keine Möglichkeit mehr selbst sein Eigentum zu veräußern. Er tritt mit der Briefgrundschuld alle seine Rechte ab, solange die Kreditschuld nicht beglichen ist. Ist die Kreditschuld komplett getilgt, wird der Besitzer wieder in das Grundbuch eingetragen und erhält damit auch alle seine Rechte zurück das Grundstück zu veräußern. Ergibt sich aus dem Verkauf des Grundstückes eine Differenz zugunsten des Schuldners, erhält er diese Differenz ausbezahlt. Im umgekehrten Fall, entsteht eine Differenz zu Ungunsten des Schuldners, muss der diese meist in Raten, wenn Einkommen vorhanden ist, begleichen.

Die Briefgrundschuld ist eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber, denn mit der Briefgrundschuld hat der Gläubiger ein Dokument in der Hand, welches beweist, dass er der Eigentümer des Grundstückes ist und dies damit schneller veräußern kann. Der Eintrag in das Grundbuch als reine Grundbuchschuld, müsste erst belegt werden, womit sich der Verkaufsvorgang verzögern würde. Die Grundbuchschuld wirkt sich auch auf den Zinssatz aus. Erhält die Bank als erster Gläubiger einen Grundbucheintrag und damit im Falle einer Zahlungsunfähigkeit auch zuerst den Erlös aus dem Verkauf, gewährt sie aufgrund dieser Sicherheit unter Umständen einen niedrigeren Zinssatz. Weder die Grundschuld noch die Briefgrundschuld haben Auswirkungen auf den vereinbarten Kreditvertrag. Beide Varianten dienen lediglich als Sicherheit im Falle eines Zahlungsausfalles des Kreditnehmers. Obwohl die Briefgrundschuld eine höhere Sicherheit für den Kreditgeber darstellt, wird sie weitaus weniger häufig angewendet als die Grundbuchschuld. Dies liegt im Wesentlichen in zwei Faktoren begründet. Die Kosten für die Eintragung der Briefgrundschuld inklusive der Ausfertigung des „Briefes“ sind höher als der normale Grundbucheintrag. Außerdem ist mit der Erteilung der Briefgrundschuld eine höhere Sorgfalt gegeben. Geht die Urkunde verloren ist sie nur mit hohem Aufwand und Kosten wiederzuerlangen.



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