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In der Definition der Grundschuld unterscheidet man zwischen Briefgrundschuld und
Buchgrundschuld. Die Buchgrundschuld wird ausschließlich in das Grundbuch eingetragen,
während für die Briefgrundschuld zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Die
Briefgrundschuld dient als Absicherung für einen Kredit, meist eine Baufinanzierung. Die
Briefgrundschuld erlaubt es dem Kreditinstitut, das im Besitz des Grundschuldbriefes ist,
im Falle einer Zahlungsunfähigkeit als Besitzer in das Grundbuch eingetragen zu werden
und damit das Recht erhält das Grundstück zu veräußern. Mit dem Verkauf wird dann die
nicht bediente Kreditsumme getilgt. Ist die Briefgrundschuld einmal eingetragen, hat der
Schuldner keine Möglichkeit mehr selbst sein Eigentum zu veräußern. Er tritt mit der
Briefgrundschuld alle seine Rechte ab, solange die Kreditschuld nicht beglichen ist.
Ist die Kreditschuld komplett getilgt, wird der Besitzer wieder in das Grundbuch eingetragen
und erhält damit auch alle seine Rechte zurück das Grundstück zu veräußern. Ergibt sich aus
dem Verkauf des Grundstückes eine Differenz zugunsten des Schuldners, erhält er diese
Differenz ausbezahlt. Im umgekehrten Fall, entsteht eine Differenz zu Ungunsten des
Schuldners, muss der diese meist in Raten, wenn Einkommen vorhanden ist, begleichen.
Die Briefgrundschuld ist eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber, denn mit der
Briefgrundschuld hat der Gläubiger ein Dokument in der Hand, welches beweist, dass er der
Eigentümer des Grundstückes ist und dies damit schneller veräußern kann. Der Eintrag in das
Grundbuch als reine Grundbuchschuld, müsste erst belegt werden, womit sich der Verkaufsvorgang
verzögern würde. Die Grundbuchschuld wirkt sich auch auf den Zinssatz aus. Erhält die Bank
als erster Gläubiger einen Grundbucheintrag und damit im Falle einer Zahlungsunfähigkeit
auch zuerst den Erlös aus dem Verkauf, gewährt sie aufgrund dieser Sicherheit unter Umständen
einen niedrigeren Zinssatz. Weder die Grundschuld noch die Briefgrundschuld haben Auswirkungen
auf den vereinbarten Kreditvertrag. Beide Varianten dienen lediglich als Sicherheit im
Falle eines Zahlungsausfalles des Kreditnehmers. Obwohl die Briefgrundschuld eine höhere
Sicherheit für den Kreditgeber darstellt, wird sie weitaus weniger häufig angewendet als
die Grundbuchschuld. Dies liegt im Wesentlichen in zwei Faktoren begründet. Die Kosten für
die Eintragung der Briefgrundschuld inklusive der Ausfertigung des „Briefes“ sind höher
als der normale Grundbucheintrag. Außerdem ist mit der Erteilung der Briefgrundschuld eine
höhere Sorgfalt gegeben. Geht die Urkunde verloren ist sie nur mit hohem Aufwand und Kosten
wiederzuerlangen.
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