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Im Rahmen eines Kreditvertrages verlangen Banken und Kreditinstitute eine Absicherung der
Kreditsumme. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers wird die Sicherheit eingesetzt,
um den Ausfall der Kreditsumme abdecken zu können. Bei den bankenüblichen Besicherungen wird
unterschieden zwischen dinglichen, personellen und rechtlichen Sicherheiten. Einige Rechtsgeschäfte
sind per Gesetz mit einer Besicherung abgesichert und kommen ohne die Besicherung gar nicht zustande.
Diese Form der Besicherung sind: abschließend dem Eigentumsvorbehalt, das Eigentum geht erst mit
der vollständigen Bezahlung in den Besitz des Käufers über. Bis zur endgültigen und vollständigen
Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers; die Bürgschaft, die Hypothek, die Hypothek
wird über den Grundbucheintrag automatisch abgesichert und das Pfandrecht.
Bankenübliche Kreditsicherheiten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie liegen im Ermessen
des Finanzinstitutes. Diese jedoch unterliegt wiederum der Sorgfaltspflicht und sind so angehalten
das Kreditrisiko möglichst zu minimieren. Häufig wird anhand des bankeninternen Ratings über die
erforderlichen Besicherungen einer Kreditsumme entschieden. Besondere Merkmale der Besicherung
sind: eine geringe Wertschwankung, eine schnelle Liquidisierbarkeit, die Besicherung darf in keiner
Korrelation mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers stehen und die Besicherung muss
Insolvenzfest sein. Banken und Finanzinstitute behalten sich vor neben den genannten Besicherungen
weitere Sicherungsmaßnahmen zu erwarten, um das Kreditrisiko zu minimieren, bzw. den Zahlungsausfall
abzusichern. Diese zusätzlichen Sicherheiten werden individuell im Kreditvertrag festgehalten und
unterliegen keiner allgemeinen Bestimmung. Grundsätzlich gilt, je besser die Bonität des Kreditnehmers
eingestuft wird, umso niedriger fällt die Besicherung aus und anders herum gilt natürlich, je
schlechter die Bonität eingestuft wird, umso höher fällt die Besicherung aus. Weitere
Besicherungsmöglichkeiten neben den oben erwähnten, sind die stille Lohn- oder Gehaltsabtretung
an die Bank und die Abtretung einer Kapitallebensversicherung.
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