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Bereitstellungszinsen fallen in erster Linie im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung an, aber
auch in anderen Kreditgeschäften, in denen der Kreditnehmer den Kredit nicht sofort abruft.
Bereitstellungszinsen werden für die Bereitstellung eines Kredites berechnet, wie die Bezeichnung
schon vermuten lässt. Gerade im Hausbau fallen im Laufe der Bauzeit Kosten an, deren Zeitpunkt zum
Zeitpunkt des Kreditantrages nicht absehbar gewesen ist. Die Bank stellt den Kredit also quasi auf
Abruf zur Verfügung. Der Kreditnehmer kann selbst entscheiden zu welchem Zeitpunkt er den Kreditbetrag
oder Teile der Kreditsumme in Anspruch nimmt. In der Regel werden innerhalb des Bereitstellungszeitraumes keine
Zinsen berechnet, die Zinsen werden erst mit Inanspruchnahme des Kreditbetrages fällig. Der Zeitraum,
in dem der Kredit in Anspruch genommen werden kann, wird vorher festgelegt.
Nimmt der Kreditnehmer aber den Kredit innerhalb des Zeitraumes nicht in Anspruch, berechnet die
Bank Bereitstellungszinsen. Die Bereitstellungszinsen sollen den Ausfall der Zinsen decken, die
während der Inanspruchnahme des Kredites berechnet worden wären. Würde der Kreditnehmer den Kreditbetrag
sofort in Anspruch nehmen, seine Rechnungen aber erst später bezahlen, müsste er sofort Zinsen für den
Kredit bezahlen, obwohl er das Geld eigentlich noch gar nicht benötigt. Daher ist es sinnvoll, den
Kreditbetrag erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn er auch wirklich benötigt wird, denn die Zwischenzeit
ist für den Kreditnehmer zinsfrei. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3% p.a. bzw. 0,25%
monatlich. Bereitstellungszinsen werden auch als Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision
bezeichnet. Sollte der Kreditbetrag dauerhaft nicht mehr benötigt werden oder nur ein sehr viel
kleinerer Teil, dann kann die Bank den Kreditrahmen herabsetzen, um die Bereitstellungszinsen für
den Kreditnehmer zu ersparen.
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