Kreditlexikon

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Bereitstellungszinsen


Bereitstellungszinsen fallen in erster Linie im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung an, aber auch in anderen Kreditgeschäften, in denen der Kreditnehmer den Kredit nicht sofort abruft. Bereitstellungszinsen werden für die Bereitstellung eines Kredites berechnet, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt. Gerade im Hausbau fallen im Laufe der Bauzeit Kosten an, deren Zeitpunkt zum Zeitpunkt des Kreditantrages nicht absehbar gewesen ist. Die Bank stellt den Kredit also quasi auf Abruf zur Verfügung. Der Kreditnehmer kann selbst entscheiden zu welchem Zeitpunkt er den Kreditbetrag oder Teile der Kreditsumme in Anspruch nimmt. In der Regel werden innerhalb des Bereitstellungszeitraumes keine Zinsen berechnet, die Zinsen werden erst mit Inanspruchnahme des Kreditbetrages fällig. Der Zeitraum, in dem der Kredit in Anspruch genommen werden kann, wird vorher festgelegt.

Nimmt der Kreditnehmer aber den Kredit innerhalb des Zeitraumes nicht in Anspruch, berechnet die Bank Bereitstellungszinsen. Die Bereitstellungszinsen sollen den Ausfall der Zinsen decken, die während der Inanspruchnahme des Kredites berechnet worden wären. Würde der Kreditnehmer den Kreditbetrag sofort in Anspruch nehmen, seine Rechnungen aber erst später bezahlen, müsste er sofort Zinsen für den Kredit bezahlen, obwohl er das Geld eigentlich noch gar nicht benötigt. Daher ist es sinnvoll, den Kreditbetrag erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn er auch wirklich benötigt wird, denn die Zwischenzeit ist für den Kreditnehmer zinsfrei. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3% p.a. bzw. 0,25% monatlich. Bereitstellungszinsen werden auch als Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision bezeichnet. Sollte der Kreditbetrag dauerhaft nicht mehr benötigt werden oder nur ein sehr viel kleinerer Teil, dann kann die Bank den Kreditrahmen herabsetzen, um die Bereitstellungszinsen für den Kreditnehmer zu ersparen.

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