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Wird ein Kreditgeschäft zwischen Bank und Kreditnehmer abgeschlossen, verlangen Banken und
andere Finanzinstitute Sicherheiten, um einen möglichen Zahlungsausfall ausgleichen zu können.
Diese Sicherheit muss für den Zeitraum der Kreditlaufzeit dem Kreditgeber übereignet werden. Der
Kreditgeber hat während der Kreditlaufzeit ein Anrecht auf Veräußerung der Sicherheit, falls der
Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Um sicherzustellen, dass der Erlös
aus einem eventuellen Verkauf der Sicherheit die ausstehende Kreditsumme deckt, wird der Beleihungswert
festgestellt. Nicht jeder Vermögenswert lässt sich zu jedem Zeitpunkt wieder verkaufen, einige
Vermögenswerte verlieren im Laufe der Zeit an Wert durch Abnutzung und Gebrauch. Dazu liegen
Beleihungswerte vor, an denen sich Banken und Finanzinstitute orientieren können. In den meisten
Fällen wird der Beleihungswert nicht in voller Höhe der Sicherheit festgehalten, sondern nur
ein prozentualer Satz. Dieser errechnete Beleihungswert soll sicher stellen, dass der Wert der
Sicherheit auch dann erzielt werden kann, wenn die Marktlage für einen Verkauf aktuell ungünstig
wäre. Diese prozentuale Berechnung dient der Sicherheit des Kreditgebers die noch ausstehende
Kreditsumme tilgen zu können, auch wenn die Marktlage nicht den besten Preis erzielen lässt.
Sollte der Verkauf aber einen Überschuss erzielen, erhält der Kreditnehmer den Überschuss ausbezahlt.
Der Unterschied zum Marktwert. Der Marktwert eines Objektes spiegelt immer den aktuellen und
am höchsten zu erzielenden Verkaufspreis wider, berücksichtigt dabei aber nicht den Aspekt der
Wertminderung bedingt durch gewisse Umstände. Der Beleihungswert ist also ein minimierter
Marktwert, denn dieser Wert berücksichtigt die genannten Faktoren wie Abnutzung, Risiko und
Wertverfall. Im Regelfall ist der niedrigere Beleihungswert die Obergrenze für den Kreditrahmen
und nur in Ausnahmen, zum Beispiel bei ausgezeichneter Bonität, wird die oberste Grenze der
Beleihungswerte als Kreditrahmen gewährt.
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